Luxemburg (epd). Sechs syrische Geflüchtete sind mit einer Schadensersatzklage gegen die europäische Grenzschutzagentur Frontex vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Die Schadensersatzforderungen der abgeschobenen Geflüchteten seien unbegründet, urteilte das Gericht am 6. September in Luxemburg. Weder finanzielle noch psychische Schäden seien auf das Vorgehen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) zurückzuführen, die die sechs syrischen Geflüchteten aus Griechenland in die Türkei abgeschoben hatte.
Die Geflüchteten waren 2016 auf der griechischen Insel Milos angekommen. Von dort wurden sie auf die Insel Leros gebracht, wo sie erfolglos darum baten, Asylanträge stellen zu dürfen. Stattdessen wurden sie von Frontex und den griechischen Behörden in die Türkei gebracht. Heute leben sie im Irak.
Eine Beschwerde der Geflüchteten beim Grundrechtsbeauftragten von Frontex blieb erfolglos, sodass sie sich an den Gerichtshof der Europäischen Union wandten, um auf Schadensersatz zu klagen. Frontex habe sich während der Rückführung rechtswidrig verhalten, argumentierten die Kläger. Aufgrund der Situation in Syrien hätte ihnen internationaler Schutz zugestanden. Die Möglichkeit, diesen zu beantragen, sei ihnen durch die Abschiebung genommen worden.
Das Vorgehen stelle einen Verstoß gegen die Verpflichtungen des Grundrechtsschutzes sowie das Rechtes auf Asyl, des Verbotes kollektiver Ausweisung und des Verbotes erniedrigender Behandlung dar. Für den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden forderten sie insgesamt 136.000 Euro.
Das Gericht urteilte jedoch, die Grenzschutzagentur unterstütze die Mitgliedstaaten lediglich. Diese seien wiederum dafür zuständig, Asylanträge zu prüfen. Damit sei unabhängig vom Vorgehen von Frontex unklar gewesen, ob die Geflüchteten Schutz in der EU erhalten hätten.
Weder die beklagten finanziellen Schäden noch die Angstzustände, die die Geflüchteten erlitten hätten, seien damit direkt auf das Vorgehen von Frontex zurückzuführen. Einen Zusammenhang hätten die Geflüchteten nicht ausreichend nachgewiesen. Das Gericht der Europäischen Union ist die erste Instanz des Gerichtshofes der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg, dem höchsten Gericht der EU.
Az.: T-600/21