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Unterhaltsreform nimmt Gestalt an - Buschmann legt Eckpunkte vor




Minister Buschmann will das Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien moderner gestalten.
epd-bild/Detlef Heese
Das Unterhaltsrecht für Trennungs-Familien ist veraltet, sagt Justizminister Buschmann. Es hätte längst reformiert werden müssen. Künftig soll der Partner von Alleinerziehenden weniger zahlen, wenn er oder sie sich häufig um die Kinder kümmert. Doch das kommt nicht überall gut an.

Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat auf die Kritik an der geplanten Reform des Unterhaltsrechts mit einem Angebot reagiert. Er legte am 25. August in Berlin Eckpunkte vor und betonte, er sei offen für Verbesserungen und wolle mit Betroffenen, Wissenschaft und Rechtsexperten über seine Vorschläge diskutieren. „Nichts ist in Stein gemeißelt“, sagte der FDP-Politiker. Im Vorfeld der Reform, die sich die Ampel-Koalition vorgenommen hat, hatten Alleinerziehenden- und Familienverbände die Sorge geäußert, dass sie zulasten alleinerziehender Mütter geht.

Denn der Kindesunterhalt soll sich den Eckpunkten zufolge stärker danach richten, wie sehr sich der von den Kindern getrennt lebende Elternteil bei der Betreuung engagiert. Buschmann machte deutlich, dass es nur um die Gruppe von Paaren gehe, die die Kinderbetreuung vor und auch nach der Trennung gleichberechtigter, jedoch nicht hälftig aufteilen. Konkret sollen die neuen Regeln greifen, wenn der Betreuungsanteil des getrennt wohnenden Elternteils zwischen 30 und 49 Prozent liegt.

„Recht muss zur Lebensrealität passen“

Die Reform sei überfällig, sagte Buschmann. Das Recht müsse zur Lebensrealität passen. Viele Paare wollten vor und auch nach einer Trennung die Kinder möglichst gleichberechtigt betreuen. Ein Unterhaltsrecht, wonach „einer zahlt und einer betreut“, werde dem nicht mehr gerecht, erklärte Buschmann.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hatte indes gefordert, die Reform dürfe sich nicht an einem Leitbild von Gleichstellung orientieren, sondern an den Problemen des Alltags. Danach seien weiterhin die Mütter einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt, weil sie aus dem Beruf aussteigen oder in Teilzeit gehen und auch nach der Trennung die Hauptlast des Familienlebens tragen. Buschmann erklärte demgegenüber, Ungerechtigkeiten gebe es auch auf der anderen Seite: Ein Ex-Partner, der sich viel um die Kinder kümmere, zahle genau so viel Unterhalt wie jemand, der dies gar nicht tue.

Betroffen sind nur Paare, die den Kindesunterhalt ungleich teilen

Für Alleinerziehende, die ohne den Ex-Partner oder ganz überwiegend die Kinder versorgen, ändert sich mit der Reform nichts. Ebenso ist es für getrennte Paare, die nach dem Wechselmodell leben, also jeweils gleich viel Zeit bei den Kindern sind. Sie zahlen beide Kindesunterhalt.

Der Anteil eines mitbetreuenden Partners soll den Eckpunkten zufolge daran gemessen werden, wie oft die Kinder bei ihm übernachten. Außerdem spielt wie bisher das Einkommen eine Rolle. Zusätzliche Kriterien sorgen dafür, dass die Unterhaltszahlungen sinken, wenn die Betreuungszeit zunimmt, nach ersten Angaben um bis zu 100 Euro im Monat, bei kleineren Einkommen und entsprechend geringeren Unterhaltszahlungen aber weniger.

Buschmann sagte, er wolle kein Gesetz machen für Väter oder für Mütter. Die oberste Maxime sei das Kindeswohl. Es sei gut, wenn Kinder zu beiden Elternteilen eine starke Beziehung hätten.

Väteraufbruch wirbt für Wechselmodell als Regelfall

Der Verein Väteraufbruch für Kinder (VAfK) sieht als Form der Reform die Gefahr zunehmenden Umgangsstreitigkeiten. „Nicht alle hauptbetreuenden Eltern wollen mehr Betreuung vom Ex-Partner. Weniger Kind würde auch weniger Geld bedeuten. Damit ist Streit vorprogrammiert“, sagte Marcus Gnau, Mitglied des VAfK-Bundesvorstandes am 26. August. Die Lösung sei, das Wechselmodell zum gesetzlichen Regelfall zu machen.

Wenn von diesem Regelfall individuell abgewichen werden solle, müsse das entweder einvernehmlich geschehen oder aber im Wege eines familiengerichtlichen Verfahrens auf Basis von Gründen, die ausschließlich vom Kindeswohl getragen sind, angeordnet werden. „Durch eine solche Regelung ist sichergestellt, dass die vom Bundesjustizminister vorgestellten Eckpunkte nicht zum Streit über den Umfang des Umgangs führen“, so Gnau.

Sozialverband: Alleinerziehende Mütter nicht schlechter stellen

Der Sozialverband Deutschland warnte erneut, alleinerziehende Mütter dürften nicht schlechter gestellt werden. Es sei aber richtig, das überholte Unterhaltsrecht zu überprüfen, sagte die Verbandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Funke-Zeitungen. Arme Familien müssten unterstützt werden, dass auch sie die gemeinsame Verantwortung für die Kinder übernehmen und bezahlen könnten.

In den Eckpunkten für die Reform des Unterhaltsrechts ist auch vorgesehen, dass die finanzielle Lage von unverheirateten Müttern nach einer Trennung verbessert werden soll. Ihr eigener Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Partner soll künftig so errechnet werden, als sei das Paar verheiratet gewesen. Dann würden sie in den ersten drei Lebensjahren des Kindes in der Regel mehr Unterhalt bekommen als heute.

Bettina Markmeyer