sozial-Thema

Suizidassistenz

"Keine Aufgabe von Diakonieeinrichtungen"




Peter Bartmann
epd-bild/Diakonie/Hermann Bredehorst
Peter Bartmann sagt: Suizidassistenz ist keine Aufgabe diakonischer Heime und ihres Personals. Im Interview mit epd sozial räumt der Abteilungsleiter der Diakonie Deutschland jedoch ein, dass es zu diesem sensiblen Thema innerhalb der Diakonie unterschiedliche Auffassungen gibt.

Berlin (epd). Peter Bartmann stellt klar: Es soll keine Suizidbeihilfe in evangelischen Heimen geben. Doch das bedeute nicht, dass betroffene Menschen im Stich gelassen würden, sagt der Leiter des Zentrums Gesundheit, Rehabilitation und Pflege des Bundesverbandes der Diakonie. Denn die Aufgabe diakonischer Einrichtungen und Dienste sei es, „Menschen mit Sterbewünschen, Suizidgedanken und auch dem Verlangen nach einem assistierten Suizid in ihren Wünschen ernst zu nehmen und zu begleiten“. Die Fragen stellte Dirk Baas.

epd sozial: Das Thema Suizidassistenz in diakonischen Einrichtungen beschäftigt auch den Bundesverband der Diakonie. Noch vor der Entscheidung im Bundestag über zwei Gesetzentwürfe haben Sie eine Handreichung zu dem Thema publiziert. Ist die noch immer aktuell?

Peter Bartmann: Ja. denn die Grundlinie der Diakonie ist es, dass die Suizidassistenz nicht Aufgabe diakonischer Einrichtungen und ihrer Mitarbeitenden ist. Aufgabe diakonischer Einrichtungen und Dienste ist es allerdings, Menschen mit Sterbewünschen, Suizidgedanken und auch dem Verlangen nach einem assistierten Suizid in ihren Wünschen ernst zu nehmen und zu begleiten. Über die Frage, ob Suizidassistenz in Einrichtungen der Diakonie zugelassen werden darf, gibt es innerhalb der Diakonie unterschiedliche Auffassungen. Entscheidend ist - und dazu leitet die Handreichung an - dass die Einrichtungen und Dienste jeweils für ihren Verantwortungsbereich Klarheit im Umgang mit der Suizidassistenz schaffen, für die Klient:innen, aber auch für die Mitarbeitenden. An dieser Notwendigkeit hat sich nichts geändert. Insofern ist die Handreichung grundsätzlich noch aktuell, auch wenn in ihr die Hoffnung nach einer gesetzlichen Klärung mitschwingt.

epd: Wie bewerten Sie das Scheitern der zwei Gesetzentwürfe im Parlament und was folgt daraus?

Bartmann: Aus der Sicht der Diakonie Deutschland ist es zu begrüßen, dass die Parlamentarier nicht zwischen zwei Gesetzentwürfen entschieden haben, die aus der Sicht der Diakonie beide auch kritische Punkte enthalten. Es ist also kein Gesetz „gescheitert“, sondern es ist Zeit gewonnen, auf eine bessere Regelung hinzuarbeiten. Positiv zu bewerten ist auch, dass sich eine große Mehrheit im Bundestag für die Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes ausgesprochen hat. Position der Diakonie Deutschland war immer, dass die Suizidprävention vor der Regelung des assistierten Suizids gestärkt werden muss.

epd: Wie würde sich die Diakonie positionieren, wenn sie eine konkrete Anfrage aus einer Einrichtung erreicht, wie dort mit dem Sterbewunsch eines Bewohners umzugehen ist?

Bartmann: Suizidassistenz ist aus der Sicht der Diakonie nur im Ausnahmefall, nicht in der Regel zu verantworten. Zur individuellen Lebenssituation eines vermutlich schwer erkrankten Menschen kann man nicht aus der Ferne Stellung nehmen.