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Caritas

Werkstätten: Öffentliche Hand soll Grundbetrag übernehmen



Düsseldorf (epd). Caritas-Werkstatträte in Nordrhein-Westfalen fordern in einer Petition an den Bundestag, dass der Grundbetrag für Menschen mit Behinderung vorübergehend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Der Grundbetrag sei zuletzt mehrfach angehoben worden und die Werkstätten seien zudem mit den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise und des Ukrainekrieges konfrontiert, erklärte die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in der Caritas am 14. August in Düsseldorf.

„Dies alles hat für die Werkstätten dramatische Folgen“, hieß es. So fehlten nun vielen Einrichtungen die Mittel, um ihren Beschäftigten zusätzlich zum geringen Grundbetrag den sogenannten Steigerungsbetrag zu zahlen. Dieser wird je nach Leistung der Werkstattbeschäftigten individuell festgelegt. Die Werkstätten müssten vorübergehend entlastet werden, damit sie wieder „einen leistungsgerechten Steigerungsbetrag“ an die Beschäftigten auszahlen könnten.

Entgeltstudie soll erst im September vorliegen

Die Bundesregierung habe zwar eine Reform des Entgeltsystems in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung angekündigt, hieß es in der Petition. Eine dazu in Auftrag gegebene Entgeltstudie werde aber erst für September erwartet. Erst danach werde das Gesetzgebungsverfahren für eine Reform beginnen.

Mit der Petition erhofften sich die Caritas-Werkstatträte eine Beschleunigung des Verfahrens. Um das Anliegen im Bundestages vortragen zu können, müssen mindestens 50.000 Unterschriften gesammelt werden.