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Zweite Stufe der Bürgergeld-Reform soll bessere Betreuung bringen



Nürnberg (epd). Mit etlichen Änderungen bei der Betreuung und Weiterbildung von langzeitarbeitslosen Menschen tritt am 1. Juli die zweite Stufe der Bürgergeld-Reform in Kraft. Wie die Bundesagentur für Arbeit am 29. Juni in Nürnberg mitteilte, richten sich die Förderungen stärker an der individuellen Lebenslage aus. BA-Vorstand Daniel Terzenbach erklärte, die Menschen würden mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt, dauerhaft wieder ins Arbeitsleben zurückzufinden. Dieses Ziel rücke „damit vor der schnellen Vermittlung in den Vordergrund“, sagte Terzenbach.

Unter anderem wird das Nachholen eines Berufsabschlusses mit bis zu 150 Euro Weiterbildungsprämie gefördert, weil mehr als die Hälfte der Langzeitarbeitslosen keinen Berufsabschluss haben. Umschulungen können drei Jahre lang gefördert werden, bisher nur zwei.

Einvernehmen zwischen Arbeitslosen und Jobcenter

Um den Kontakt zwischen den Vermittlerinnen und Vermittlern in den Jobcentern und den Arbeitslosen zu verbessern, erarbeiten sie gemeinsam einen Kooperationsplan, in dem die Schritte zu einer Arbeit oder Ausbildung im Einvernehmen und in verständlicher Sprache festgelegt werden. Wer mit besonders vielen Problemen zu tun hat wie Schulden oder eine Drogensucht, kann ein individuelles Coaching in Anspruch nehmen.

Für Bürgergeld-Beziehende, die einen Job haben, werden die Freibeträge erhöht, sie können also mehr von ihrem Lohn behalten. Nach Angaben der Bundesagentur bezogen im Mai dieses Jahres rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, davon rund 3,9 Millionen Erwerbsfähige.

Das Bürgergeld hat zu Beginn dieses Jahres die Hartz-IV-Leitungen abgelöst. Im ersten Schritt wurden die Regelsätze für Erwachsene und Kinder erhöht, für einen alleinstehenden Erwachsenen um 53 Euro auf 502 Euro im Monat. Außerdem werden seitdem Erspartes und Wohnung von Bürgergeld-Beziehenden im ersten Jahr großzügiger geschont als früher.