Berlin (epd). Am 1. Juli steigen für alle Versicherten die Beiträge zur Pflegeversicherung. Neu für Eltern ist aber auch, dass sie umso niedrigere Pflegebeiträge zahlen, je mehr Kinder sie haben. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 umgesetzt, wonach auch in der Pflegeversicherung die Erziehungsleistungen anerkannt werden müssen. In der Kranken- und Rentenversicherung ist das schon so.
Die Eltern werden in der Familienphase finanziell entlastet. Ihr Pflegebeitrag wird für jedes Kind unter 25 Jahren um 0,25 Prozentpunkte ermäßigt. Das gilt vom zweiten bis zum fünften Kind. Mehr Kinder mindern den Beitrag nicht weiter.
In Zahlen: Eltern mit einem Kind zahlen 3,4 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung ein. Eltern mit zwei Kindern zahlen 3,15 Prozent, mit drei Kindern 2,9 Prozent des Bruttoeinkommens, mit vier Kindern zahlen sie 2,65 Prozent und mit fünf und mehr Kindern 2,4 Prozent.
Bei einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro beträgt der Beitragsunterschied zwischen Eltern mit einem Kind zu Eltern mit fünf Kindern 25 Euro im Monat. Die Ermäßigung nach Kinderzahl gilt jeweils für beide Eltern.
Um die Beitragsminderung zu erhalten, müssen die Eltern selbst zunächst nichts tun, erklärt der Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen (GKV-Spitzenverband). Sie werden aber vom Arbeitgeber oder der Stelle, die für sie die Pflegebeiträge abführt, aufgefordert, die Anzahl und das Alter ihrer Kinder mitzuteilen. Auf Nachweise könne während einer zweijährigen Übergangszeit verzichtet werden, erklärt der GKV-Spitzenverband. Ab April 2025 soll es „ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder“ geben. Bis dahin werde der Verwaltungsaufwand gering gehalten.
Die Arbeitgeber begrüßen das vereinfachte Nachweisverfahren. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ausgerechnet, dass andernfalls die Personalabteilungen für zehn Millionen Beschäftigte 2,5 Millionen Stunden gebraucht hätten, um die Eltern abzufragen und die Nachweise über Kinderzahl und -alter weiterzuleiten. Die BDA stellt ihren Mitgliedern ein Muster für einen Auskunftsbogen für Eltern zur Verfügung - also für die einfachste Variante. Arbeitgeber können aber auch Nachweise verlangen, etwa Geburtsurkunden.
Vonseiten der BDA heißt es, es wäre wünschenswert, wenn es von Anfang an eine zentrale Stelle gegeben hätte, die die Eltern-Daten zur Verfügung stellt: „Das wäre effizient und datensparsam gewesen.“ Auf jeden Fall sollen die Beschäftigten von sich aus nichts tun, teilt die BDA mit. Die Unternehmen und Betriebe würden auf sie zukommen und sagen, welche Nachweise sie brauchen.
Niemand hat einen Nachteil, wenn die Abschläge wegen der aufwendigen Verfahren nicht sofort berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass den Eltern zu viel gezahlte Beiträge plus Zinsen bis spätestens Ende Juni 2025 zurückerstattet werden.
Am 1. Juli treten die jüngsten Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft, wozu auch die Beitragserhöhung zählt. Der allgemeine Pflegebeitrag steigt von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose Menschen zahlen künftig vier Prozent Pflegebeitrag, bisher sind es 3,4 Prozent. Der Kinderlosen-Zuschlag auf den allgemeinen Pflegebeitrag wird damit von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht.