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Ampel-Fraktionen: Bis zu 70 Prozent Förderung bei Heizungswechsel




Wärmepumpe
epd-bild/Heike Lyding
Nach der Einigung auf noch offene Details im Heizungsgesetz haben die Ampel-Fraktionen erste Einzelheiten zur staatlichen Förderung und zum Zeitplan für den Heizungswechsel bekanntgegeben. Vor 2026 sollen die neuen Regeln nicht wirksam werden.

Berlin (epd). Die drei Regierungsfraktionen im Bundestag stellen Menschen mit wenig Einkommen in Deutschland bis zu 70 Prozent Förderung für einen Heizungstausch in Aussicht. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP teilten am 27. Juni in Berlin mit, man habe sich darauf verständigt, die im Regierungsentwurf vorgesehene Förderung des Bundes für Haushalte bei den notwendigen Neuinvestitionen in klimafreundliche Heizungssysteme zu erhöhen. Damit sollten soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigt werden. Das Gebäudeenergiegesetz solle Anfang Juli auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt und beschlossen werden, teilten die Fraktionen mit.

Für die SPD erklärten Matthias Miersch und Verena Hubertz, mit den Fördermöglichkeiten von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten sollten besondere Bedürfnislagen und Härtefälle berücksichtigt werden. Die Grünen-Abgeordneten Julia Verlinden und Andreas Audretsch betonten, die Kosten für Mieterinnen und Mieter sollten zudem durch eine Kappungsgrenze von 50 Cent bei der Umlage gedeckelt werden, sodass der Einbau einer neuen Heizung nicht zu einer Überlastung führe.

Anschluss an Fernwärmenetz

Lukas Köhler und Carina Conrad von der FDP-Fraktion hoben hervor, dass niemand zu etwas verpflichtet werde, bevor eine kommunale Wärmeplanung vorliege. Den Angaben zufolge soll eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung spätestens 2026 für große und 2028 für kleinere Kommunen vorliegen. Das bedeutet, dass Einwohner einer Stadt oder eines Ortes wissen, welche Angebote es bei ihnen geben wird. Sie können sich dann beispielsweise an ein Fernwärmenetz anschließen lassen und damit die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen.

Nach Angaben aus der FDP-Fraktion soll es drei Förderwege geben. Für den Einbau einer klimagerechten Heizung bekommt jeder Haushalt 30 Prozent der Ausgaben vom Staat zurück, unabhängig vom Einkommen. Weitere 30 Prozent sollen Haushalte bekommen, deren Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Wer schnell eine neue Heizung einbauen lässt, kann mit der Sockelförderung und weiteren 20 Prozent auf 50 Prozent der Investitionskosten kommen, egal wie hoch das Einkommen ist. Nach 2028 sinkt dieser Bonus stufenweise.

SPD und Grünen war besonders an der Förderung von Geringverdienern und bis in die Mittelschicht gelegen, wenn besondere individuelle Härten dies erfordern. Die FDP wollte, unabhängig vom Einkommen, vor allem den schnellen Austausch alter Heizungen fördern.

Mieterhöhung auf 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt

Vermieter können die Investitionskosten an die Mieter entweder nach der geltenden Modernisierungsumlage weitergeben und zusätzlich für die neue Heizung bis zu 50 Cent pro Quadratmeter abrechnen. Oder sie nehmen die staatliche Förderung in Anspruch, dann ändert sich die Modernisierungsumlage - die Mieterhöhung allein für die neue Heizung wird aber ebenfalls auf 50 Cent pro Quadratmeter beschränkt.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes - geläufig als „Heizungsgesetz“ - wurde im Parlament bereits in erster Lesung beraten. Künftig sollen nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen, damit Deutschland im Gebäudesektor seine Klimaziele erreicht.

Noch fehlen aber die konkreten Formulierungen des geplanten Gesetzes, dessen vom Kabinett verabschiedeter Entwurf nach langem Streit in der Koalition nochmals deutlich geändert werden soll. Der Bundestag kommt Anfang Juli zum letzten Mal vor der Parlamentspause zusammen. Als Startjahr für das reformierte Heizungsgesetz war ursprünglich 2024 vorgesehen. Nun erhalten Hausbesitzer mehr Zeit, und Städte und Kommunen werden verpflichtet, über die Angebote zum Heizen auf ihrem Gebiet zu informieren, beispielsweise, ob Fernwärmeleitungen verlegt werden.

Mey Dudin, Bettina Markmeyer