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Mindestlohn soll zwei Mal um 41 Cent steigen




Der Mindestlohn soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen.
epd-bild/Heike Lyding
Der Mindestlohn von derzeit 12 Euro soll in zwei Stufen um je 41 Cent erhöht werden, auf 12,82 Euro ab 1. Januar 2025. Dieser Beschluss wurde in der zuständigen Kommission gegen die Stimmen der Arbeitnehmer gefasst. Minister Heil will ihn umsetzen.

Berlin (epd). Der Mindestlohn soll in den kommenden eineinhalb Jahren in zwei Schritten auf 12,82 Euro steigen. Das beschloss die Mindestlohnkommission mehrheitlich am 26. Juni in Berlin. Vorgesehen ist eine Anhebung von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2025, ist noch einmal eine Anhebung um 41 Cent geplant.

Die Entscheidung wurde nach kontroversen Verhandlungen getroffen. Der Arbeitnehmerseite geht die Anhebung nicht weit genug, sie stimmte dagegen. Derweil kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an, die Empfehlung per Rechtsverordnung umsetzen zu wollen.

Positionen „sehr weit auseinander“

Die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, sagte, der Beschluss sei auf ihren Vermittlungsvorschlag zustande gekommen. Die Positionen hätten „sehr weit auseinander“ gelegen. In der Begründung des Beschlusses heißt es, die Tarifvertragsparteien hätten nun die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei den Tarifverhandlungen zu berücksichtigen.

Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung einmalig den Mindestlohn politisch festgelegt und damit ein Wahlversprechen umgesetzt. Die 12-Euro-Lohnuntergrenze gilt seit dem 1. Oktober, zuvor lag sie bei 10,45 Euro pro Stunde. Die Arbeitgeber hatten den Eingriff des Staates in die Lohngestaltung scharf kritisiert.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, äußerte nun sein Bedauern, dass zum ersten Mal in der Kommission ein Beschluss nicht im Konsens gefallen sei. „Wir waren kompromissbereit“, betonte er.

Für die Arbeitnehmerseite sagte Stefan Körzell, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dieser „Anpassung lediglich im Cent-Bereich“ habe man auf keinen Fall zustimmen können. Damit würden die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust erleiden. „Das betrifft vor allem Frauen, und das betrifft vor allem Ostdeutschland.“ Nach Ansicht der Gewerkschaften hätte die Lohnuntergrenze mindestens auf 13,50 Euro angehoben werden müssen.

Für Unternehmen „tragfähig“

Die ständige Mindestlohnkommission war zuletzt 2020 am Zuge. Sie orientiert sich bei der Anpassung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage. Ziel ist ein Mindestschutz der Arbeitnehmer, ohne Jobs zu gefährden. Laut Begründung soll die nun beschlossene zweistufige Erhöhung dazu dienen, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe angesichts der in diesem Jahr erwarteten stagnierenden Wirtschaftswachstums „tragfähig zu halten und die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren“.

Bundesarbeitsminister Heil äußerte sein Bedauern, dass die Entscheidung nicht im Konsens gefallen sei. Es sei dennoch richtig, den Beschluss des Gremiums umzusetzen, weil die Alternative dazu nur sei, dass es keine Anhebung des Mindestlohns gebe. Dies wäre angesichts der Inflationsentwicklung aber nicht verantwortbar.

Nach Heils Worten steht man damit zudem nicht am Ende des Kampfes um bessere Löhne. Er kündigte an, im Sommer einen Gesetzentwurf zur Tarifstärkung vorzulegen. So sollten künftig öffentliche Aufträge des Bundes nur an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlten, sagte er. Aktuell seien lediglich 52 Prozent der Beschäftigten in Deutschland unter dem Dach eines Tarifvertrags. Das sei zu wenig.

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015. Bei seiner Einführung betrug er 8,50 Euro.

Mey Dudin


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