sozial-Recht

Oberverwaltungsgericht

Familienflüchtlingsschutz für Zweitehefrau abgelehnt



Berlin (epd). Die Zweitehefrau eines anerkannten Flüchtlings kann keinen Familienflüchtlingsschutz erhalten. Bei einer polygamen Ehe stehe der Familienflüchtlingsschutz nur einer Ehefrau zu, nicht aber den anderen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem am 19. Mai bekanntgegebenen Urteil. Die anderen Ehefrauen hätten lediglich Anspruch darauf, dass ihr eigener Asylantrag individuell geprüft werde, erklärten die Berliner Richter, die wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zuließen.

Im konkreten Fall lebte ein anerkannter Flüchtling in einer polygamen Ehe. Wegen seiner Flüchtlingsanerkennung gewährte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nur einer Ehefrau Familienflüchtlingsschutz. Der zweiten Ehefrau wurde dieser verweigert.

Dies sei nicht zu beanstanden, urteilte das OVG. Habe ein anerkannter Flüchtling in seinem Herkunftsstaat mehrere Frauen geheiratet, könne nur eine der Ehefrauen den vom Ehemann abgeleiteten Familienflüchtlingsschutz erhalten. Dies ergebe sich aus dem deutschen und europäischen Recht. Der zweiten Ehefrau wurde der eingeschränkte subsidiäre Flüchtlingsschutz zuerkannt.

Az.: OVG 3 B 24/22