Berlin (epd). Der Bundesrat hat am 12. Mai mehr Klarheit und etliche Änderungen an den Heizungsplänen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gefordert, die gegenwärtig ganz Deutschland beschäftigen. Bürgerinnen und Bürger dürfte neben der Frage, welche Heizungen die künftigen Vorschriften erfüllen, vor allem interessieren, wann das Gesetz kommt und welche Förderungen es geben soll.
Um die Klimaziele zu erreichen, sollen vom kommenden Jahr an nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Habecks Entwurf für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat das Bundeskabinett am 19. April beschlossen. Im Fokus stand der Einbau von Wärmepumpen. Nach der FDP will aber inzwischen auch die SPD einen breiten Mix an Technologien zulassen. Der Bundesrat fordert unter anderem, dass der Einbau von Pellets- und Biogasheizungen nicht gesetzlich eingeschränkt wird.
Nach dem gegenwärtigen Zeitplan soll das Gesetz am 25. Mai in den Bundestag eingebracht und einen Monat später, am 22. oder 23. Juni verabschiedet werden. Am 7. Juli, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, soll es den Bundesrat passieren und Anfang 2024 in Kraft treten.
Angesichts vieler offener Fragen gibt es aber Zweifel an der Umsetzbarkeit. Niedersachsen und Bremen hatten die weitestgehende Verschiebung der Heizungspläne um bis zu drei Jahre gefordert. Der Bundesrat hat die Forderung nicht übernommen, verlangt aber, den Zeitplan zu strecken. Habeck hat signalisiert, er sei pragmatisch, wenn es um geringfügige Verschiebungen gehe, will das Gesetz aber bis zum Sommer abschließen. Die Fraktionsspitzen der SPD und der FDP halten es für denkbar, dass das Gesetz später oder schrittweise in Kraft tritt.
Wie genau die flankierende staatliche Förderung ausfallen wird, ist noch offen. Das vom Kabinett gebilligte Förderkonzept von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sieht vor, dass die Kosten für eine klimafreundliche Heizung grundsätzlich zu 30 Prozent vom Staat gefördert werden. Außerdem gibt es verschiedene Zuschläge: Klimabonus I, II und III. Sie werden an ärmere Haushalte gezahlt und an Haushalte, die eine klimafreundliche Heizung anschaffen wollen, obwohl sie dazu nicht oder noch nicht verpflichtet sind.
Die Grünen und die SPD wollen die Fördersummen stärker am Einkommen ausrichten. Nach den Vorstellungen der grünen Fraktionsspitze sollen Menschen mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 20.000 Euro im Jahr maximal 80 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Haushalte mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro würden aber auch noch zu 40 Prozent gefördert. Gegenwärtig wird der Heizungsaustausch je nach Technologie mit 10 bis zu 40 Prozent der Kosten bezuschusst.
Zum Mieterschutz gibt es ebenfalls über den Gesetzentwurf hinausreichende Forderungen. Grüne und SPD wollen, dass die Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter von acht auf vier Prozent pro Jahr halbiert und von drei Euro auf 1,50 Euro pro Quadratmeter gesenkt wird.
Die SPD betont, sie werde nicht ohne eine sozial ausgewogene Förderung zustimmen, wie der Vizevorsitzende der SPD-Fraktion, Matthias Miersch, dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte: „Menschen mit einem ganz normalen Einkommen müssen sich die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen leisten können.“ Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner (FDP) hatte vorgeschlagen, die Förderung an der Klimaschädlichkeit der alten Heizung auszurichten. Als Finanzminister weist Lindner außerdem darauf hin, dass die Mittel begrenzt sind.
Die Länder fordern unter anderem ein technologieoffenes Gesetz und die Stärkung klimafreundlicher Fernwärme. Die geplanten Ausnahmen für über 80-Jährige wollen sie durch eine Härtefallklausel ersetzen oder die Altersschwelle senken. Der Bundestag kann die Änderungswünsche aufgreifen. Dort wird der Gesetzentwurf - unberührt von den derzeitigen politischen Debatten - in der ursprünglichen Kabinetts-Fassung eingebracht. Es ist deshalb im Verlauf der Beratungen mit vielen Änderungen zu rechnen.