Magdeburg (epd). Die verpflichtende Zahlung einer Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer in Sachsen-Anhalt wird gesetzlich geregelt. Das Kabinett hat am 18. April einen Gesetzentwurf zur landesrechtlichen Umsetzung dieser Ausbildungsvergütung beschlossen. Ab August soll die Ausbildung aus Landesmitteln vergütet werden. Dafür werden im Etat in diesem Jahr rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die Ausbildungsvergütung soll sich an der Mindestausbildungsvergütung orientieren, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bekannt gibt. Für 2023 wurde die Mindestausbildungsvergütung auf 620 Euro festgelegt und ab dem Ausbildungsjahr 2024 mit 650 Euro kalkuliert.
Auf Bundesebene sei die Novellierung der Berufsgesetze geplant, mit der die Schulgeldfreiheit und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung im Bereich der Gesundheitsberufe sichergestellt werden solle, hieß es. Für die Ausbildung als Pflegehelferinnen und Pflegehelfer ist in Sachsen-Anhalt die Schulgeldfreiheit bereits seit 2019 umgesetzt und wird durch das Sozialministerium übernommen. Derzeit ist noch offen, ob der Bund die rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und -helfer regeln wird. Mit der landesrechtlichen Regelung will Sachsen-Anhalt bereits jetzt die Bedarfe decken.