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Frankfurt und Offenbach wollen Cannabis-Modellregion werden



Frankfurt a.M., Offenbach (epd). Die Städte Frankfurt am Main und Offenbach wollen sich beim Bundesgesundheitsministerium als regionales Modellprojekt für Cannabis bewerben. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung dazu konkrete Pläne vorgestellt hat“, erklärten der Frankfurter Gesundheitsdezernent Stefan Majer und seine Offenbacher Amtskollegin, Bürgermeisterin Sabine Groß (beide Grüne), am 14. April. „Mehr ist momentan offensichtlich nicht möglich - leider. Das darf uns allerdings nicht daran hindern, das Mögliche jetzt umzusetzen“, fügte Majer hinzu.

Nach den Plänen der Ampel-Koalition soll künftig der private Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene legal sein. Außerdem soll der Anbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt werden. Nicht kommerzielle Clubs oder Vereine dürfen Cannabis anbauen und die Produkte ausschließlich an die Mitglieder abgeben. Den geplanten Verkauf in dafür bestimmten Geschäften oder Apotheken wird es zunächst nicht geben.

Viele rechtliche Fragen offen

Mit Blick auf die ausstehende Gesetzesregelung aus Berlin seien noch viele rechtliche Fragen zu klären, sagte Groß. „Der Schutz von Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen ist mir dabei ein besonderes Anliegen und deshalb unterstütze ich das Engagement aus Frankfurt, um hier gemeinsam voranzukommen.“ Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung hatte 2021 beschlossen, sich zusammen mit Frankfurt um ein Cannabis-Modellprojekt zu bemühen.

„Gerade was den notwendigen Jugendschutz angeht, kann man sich von unserer nachweislich erfolgreichen Präventionsarbeit in Frankfurt und Offenbach durchaus eine Scheibe abschneiden. Wir sind für ein Modellprojekt bereits sehr gut aufgestellt“, sagte Majer.

Nach Angaben des Gesundheitsdezernenten läuft derzeit in Frankfurt eine vom Drogenreferat in Auftrag gegebene Befragung zum Thema Cannabis und der geplanten staatlichen Regulierung. Ziel sei es, die Informations- und Hilfeangebote so aufzustellen, „dass sie den Bedarfen und Erwartungen der Bevölkerung entsprechen und damit die bestmöglichen Entscheidungen für den Jugend- und Verbraucherschutz getroffen werden“.



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