sozial-Politik

Gesetzentwurf

Was soll die Reform bringen?



Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am 5. April das Pflegereformgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gebilligt. Es wird nun im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf soll dafür sorgen, dass die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert werden. Er sieht auch Leistungsverbesserungen vor. Im Folgenden die wichtigsten Punkte:

Beiträge: Zum Juli dieses Jahres werden die Beiträge angehoben. Damit werden die Einnahmen der Pflegeversicherung um 6,6 Milliarden Euro pro Jahr steigen, also in diesem Jahr noch um 3,3 Milliarden Euro. Zum anderen muss die Regierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 umsetzen, wonach Eltern mit mehreren Kindern bei den Beiträgen entlastet werden müssen.

Der allgemeine Beitragssatz soll von 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens auf 3,4 Prozent steigen. Kinderlose zahlen vier Prozent Pflegebeitrag, bisher sind es 3,4 Prozent. Eltern mit einem Kind zahlen den normalen Beitrag, vom zweiten Kind an wird er um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte verringert. Er beträgt also mit zwei Kindern 3,15 Prozent, mit drei Kindern 2,90 Prozent, mit vier Kindern 2,65 Prozent und mit fünf Kindern 2,4 Prozent. Weitere Kinder verringern den Beitrag nicht.

Für die Zukunft soll die Bundesregierung ermächtigt werden, die Beiträge durch Rechtsverordnung zu erhöhen, um kurzfristig auf Finanznöte der Pflegeversicherung reagieren zu können.

Pflege zu Hause: Die Leistungen aus der Pflegeversicherung für Angehörige, die die Versorgung allein oder mithilfe von Pflegediensten zu Hause übernehmen, werden Anfang 2024 um fünf Prozent erhöht. Das Pflegegeld beträgt heute zwischen 316 und 901 Euro im Monat, die Sachleistungen für Pflegedienst-Einsätze liegen zwischen 724 und 2.095 Euro. Anfang 2025 und 2028 sollen die ambulanten Leistungen an die Preisentwicklung angepasst werden. Knapp vier Fünftel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt.

Pflege im Heim: Heimbewohnerinnen und -bewohner erhalten Zuschüsse zu den Zahlungen, die sie selbst leisten müssen (Eigenanteil). Sie richten sich danach, wie lange sie schon im Heim leben. Anfang 2024 soll dieser Zuschuss erhöht werden, für das erste Jahr des Heimaufenthalts um zehn Prozent auf 15 Prozent, für die folgenden beiden Jahre jeweils um fünf Prozent auf 30 bzw. 50 Prozent - und für das vierte und alle weiteren Jahre auf 75 Prozent. Der Eigenanteil liegt inzwischen im Durchschnitt bei mehr als 2.400 Euro pro Heimplatz und Monat.

Bezahlte Tagespflege: Bisher können berufstätige Angehörige für jeden Pflegefall in der Familie einmalig zehn Tage bezahlt freinehmen. Von 2024 soll es zehn bezahlte Pflegetage im Jahr geben.

Zahlen der Pflegeversicherung: Rund 4,9 Millionen Menschen beziehen Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung, rund vier Millionen werden zu Hause versorgt. In den Coronajahren stiegen die Ausgaben der Pflegeversicherung stark an und lagen 2021 bei rund 53,8 Milliarden Euro und damit 1,35 Milliarden Euro über den Einnahmen. Dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) zufolge stieg das Defizit zum Jahresende 2022 auf rund 2,2 Milliarden Euro. Die Pflegeversicherung muss außerdem ein Darlehen aus dem vorigen Jahr in Höhe von einer Milliarde Euro an den Bund zurückzahlen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll dies in zwei Schritten - bis Ende 2023 und bis Ende 2028 - erfolgen.



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