Berlin (epd). Das Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Ein Jahr lang besteht Anspruch auf Basiselterngeld. Zwei zusätzliche Monate, die Partnermonate, gibt es, wenn beide Elternteile die Zahlung beantragen. Das Paar kann diese 14 Monate beliebig untereinander aufteilen. Die Höhe des Elterngeldes liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt.
Für Elternteile, die Teilzeit arbeiten, lohnt sich das ElterngeldPlus. Es ist in der Regel halb so hoch wie das Basiselterngeld. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Die Höchstdauer liegt also bei 28 Monaten. Diese insgesamt vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monate werden als Partnerschaftsbonus bezeichnet. Auch Allein- oder Getrennterziehende können diesen Bonus erhalten. Wenn im Haushalt ein Kind unter drei oder zwei Kinder unter sechs Jahren leben, kommt ein Geschwisterbonus von zehn Prozent obendrauf.
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt der Mutterschutz. In dieser Zeit wird Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettolohns ausgezahlt. Maximal 13 Euro pro Tag übernimmt der Staat, den Rest der Arbeitgeber.
Im Jahr 2021 haben laut Statistischem Bundesamt rund 1,9 Millionen Frauen und Männer in Deutschland Elterngeld erhalten. Der Väteranteil lag bei über 25 Prozent. Mehr als jede dritte Mutter und jeder siebte Vater entschied sich für ElterngeldPlus.