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Caritas: Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiter verbessern



Berlin (epd). Die Caritas begrüßt den Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und wirbt zugleich dafür, die Familienzusammenführungen zu erleichtern. Der Vorschlag für die Weiterentwicklung des Gesetzes stelle wichtige Weichen, um die dringend gebrauchte Arbeitskräfteeinwanderung auf fast allen Qualifikationsstufen aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern und Migrantinnen und Migranten möglichst zeitnah in den Arbeitsmarkt zu integrieren, heißt es in einer am 20. März verbreiteten Erklärung. Doch damit Deutschland noch attraktiver für Arbeitskräfte aus dem Ausland werde, müssten vor allen die Verfahren zum Familiennachzug deutlich erleichtert werden.

„Familienzusammenführungen dauern oft viele Monate, mitunter sogar mehrere Jahre. Das ist für die Betroffenen nicht zumutbar“, sagte Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Gerade für Kinder oder Jugendliche könne die lange Zeit ohne ein Elternteil oder ohne die Geschwister schwere Folgen haben: „Es darf nicht sein, dass Familienzusammenführung an zu hohen Hürden scheitert oder die Umsetzung am Bürokratiestau in deutschen Behörden stecken bleibt.“

Rechtslage an Arbeitnehmerfreizügigkeit anpassen

Der Caritasverband fordert seit 2006 analog der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass unter anderem Sprachnachweise vor der Einreise, die eine Familienzusammenführung verzögern oder sogar verhindern, generell gestrichen werden - denn Deutsch lasse sich am besten in Deutschland lernen. Weiterhin führen derzeitige Wohnraumerfordernisse dazu, dass Niedrig- und Durchschnittsverdiener in Großstädten kaum eine Chance haben, ihre Familien nachzuholen. „Für die Kinder ist es wichtiger, gegebenenfalls ohne eigenes Zimmer, dafür aber mit dem eigenen Vater und der eigenen Mutter aufzuwachsen“, erläuterte Welskop-Deffaa.

Auch die Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung für die ganze Familie führt dazu, dass es zum Beispiel für eine Krankenschwester in München unmöglich ist, ihre Familie nachzuholen. Der Familiennachzug von Ehegatten, -gattinnen und nachziehenden Kindern müsse generell von der Einkommenssicherung unabhängig sein, fordert die Caritas. „Die Einheit der Familie ist höher zu bewerten als die Vermeidung des Bezugs von Transferleistungen,“ bewertet die Caritas-Präsidentin.

Neben den rechtlichen Neuerungen im Gesetz dürfe auch die praktische Umsetzung in den Behörden vor Ort nicht vernachlässigen werden. Visa- und Verwaltungsverfahren dauern schon seit einiger Zeit übermäßig lang, weil Visastellen und Ausländerbehörden stark überlastet sind. „Es braucht primär mehr Personal für die betroffenen Behörden. Weiterhin wissen wir aus der Praxis unserer Beratungsstellen, dass die Prozesse dringend stärker digitalisiert werden müssen.“