Bonn (epd) Aus der Sicht des BIVA-Pflegeschutzbundes geht der Entwurf des Hinweisgeber-Schutzgesetzes der Bundesregierung nicht weit genug. „Missstände im Pflegebereich können fast nur durch Whistleblower, also Hinweisgeber, ans Tageslicht gelangen“, heißt es in einer Mitteilung vom 3. März. Deshalb setze sich die Organisation für eine Stärkung ihrer Rechte in diesem Sektor ein.
Menschen in Alten- und Pflegeheimen seien meist zu hilflos, um Missstände selbst anzuprangern. Die offiziellen Kontrollen reichten nicht aus. Selbst Angehörigen fehle es an Möglichkeiten, Missstände tatsächlich nachzuweisen. Viele erschütternde Versäumnisse in der Pflege bleiben nach Ansicht des BIVA-Pflegeschutzbundes unentdeckt und ungestraft, weil sich das Pflegepersonal vor Sanktionen durch den Arbeitgeber fürchten muss, wenn es die erkannten Mängel meldet und öffentlich macht.
„Das Gesetz hätte die Möglichkeit, einen entscheidenden Beitrag zu leisten, um den immer wieder beklagten Missständen in der Pflege entgegenzutreten“, sagte BIVA-Vorsitzende Manfred Stegger. Der Pflegeschutzbund kritisiert, dass der Gesetzentwurf lediglich vorsieht, Meldungen von eindeutigen Rechtsverstößen zu schützen. Meldungen von sonstigem Fehlverhalten, etwa ethisch fragwürdigen Handlungen oder erheblichen Missständen unterhalb der Schwelle von Rechtsverstößen, wären auch weiterhin nicht schutzwürdig.
Pflegekräfte seien keine juristischen Fachleute und könnten nicht ohne weiteres unterscheiden, ob es sich „nur“ um einen Missstand handelt oder einen tatsächlichen Rechtsverstoß. „Sie werden daher weiterhin eher schweigen, als sich mit dem Arbeitgeber anzulegen und persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen“, so Stegger.
Kritik übt der BIVA-Pflegeschutzbund auch daran, dass das geplante Gesetz nur für Unternehmen gilt, die mehr als 50 Personen beschäftigen. Viele kleinere Heime werden daher aus der Regelung herausfallen. „Wir fordern die Verantwortlichen auf, diese offenkundigen Mängel im Gesetzentwurf rechtzeitig zu beheben“, betont Stegger.