Frankfurt a.M. (epd). Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Frankfurt am Main hat mit Aufarbeitung des Betrugsskandals um die frühere Leitung die Gemeinnützigkeit ab dem Jahr 2020 zurückerlangt. Zuvor war dem Kreisverband die Gemeinnützigkeit für die Jahre seit 2014 aberkannt worden, wie dieser am 21. Februar mitteilte. Die Aberkennung habe zu einer erheblich höheren Steuerbelastung geführt, außerdem habe der Kreisverband keine Drittmittel gegen Spendenquittungen einwerben können.
Die Steuernachzahlungen seien inzwischen getätigt worden, sagte der Finanzvorstand Axel Dornis. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe der AWO Frankfurt mit den Jahresabschlüssen 2020 und 2021 einen „gesunden wirtschaftlichen Stand“ bescheinigt.
Im Skandal um die Kreisverbände der AWO Frankfurt und Wiesbaden laufen mehrere Strafverfahren wegen schweren Betrugs gegen Leitungspersonen um die früheren Geschäftsführer, das Ehepaar Jürgen und Hannelore Richter. Die Beschuldigten sollen der Stadt Frankfurt einen Schaden von mehr als 2,6 Millionen Euro zugefügt haben. Sie haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft für den Betrieb zweier Flüchtlingsunterkünfte zwischen 2016 und 2018 der Stadt stark überhöhte Personal- und Mietkosten in Rechnung gestellt.
Von diesem Verfahren abgesehen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der AWO. Die neue Leitung des Kreisverbands Frankfurt schätzte Ende 2021 den von den ehemaligen Führungskräften verursachten Schaden nach Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 auf rund zehn Millionen Euro.
Das „System Richter“ bestand nach Angaben der AWO unter anderem aus einem willkürlichen System von Vergünstigungen, mit denen Mitwisser und Mittäter abhängig und gefügig gemacht wurden. Dazu gehörten überzogene Gehälter, protzige Dienstwagen und andere ungerechtfertigte Vergünstigungen, etwa für vorgetäuschte Leistungen.