

Heilbronn (epd). Einer ehemaligen Pflegeheim-Mitarbeiterin steht wegen eines behaupteten Impfschadens nach zwei Covid-19-Impfungen keine Entschädigung zu. Die erste Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn habe die Klage gegen eine Impfärztin abgewiesen, teilte das Gericht am 14. Februar mit.
Die Klägerin habe in einem Pflegeheim eine Ausbildung zur Kranken- und Altenpflegerin absolviert, im Januar und Februar 2021 habe sie dort einen der neuen mRNA-Impfstoffe erhalten. Nach der zweiten Impfung wurde sie mit Verdacht auf eine Impfreaktion in einem Heilbronner Klinikum einige Tage stationär behandelt.
Nach Ansicht der Klägerin wurde sie von der Impfärztin nicht über die Risiken der Impfung aufgeklärt. Für einen von ihr behaupteten neurologischen Dauerschaden, der auf die Impfung zurückzuführen sei, hafte daher die Beklagte. Folglich stehe ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro sowie der Ersatz ihres Haushaltsführungs- und Erwerbsausfallschadens zu.
Die Kammer sah es jedoch als erwiesen an, dass die Klägerin ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde. Sie habe ein Aufklärungsmerkblatt mit den Risiken und Nebenwirkungen erhalten und habe Gelegenheit gehabt, Fragen an die Impfärztin zu stellen. Daher habe die Klage keine Aussicht auf Erfolg. Zu der strittigen Frage, ob ein Impfschaden vorliegt, hat die Kammer daher keinen Beweis mehr erhoben.
Az.: Wo 1 O 65/22