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Zahl der Organspenden sinkt



Frankfurt a.M. (epd). Im vergangenen Jahr hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation weniger Organspender als im Jahr davor registriert. Der Rückgang betrage 6,9 Prozent, teilte die Stiftung am 16. Januar in Frankfurt am Main mit. Im vergangenen Jahr haben den Angaben zufolge 869 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 64 weniger als im Vorjahr.

Die Zahl der Organe, die an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant für eine Transplantation gemeldet wurden, ging demnach sogar um 8,4 Prozent zurück. 2022 seien 2.662 Organe für eine Transplantation gemeldet worden. Im Vorjahr seien es 2.905 gewesen.

Fehlende Einwilligungen Grund für Negativtrend

Neben einem pandemiebedingten Rückgang zu Beginn des Jahres 2022 macht die DSO fehlende Einwilligungen für die negative Entwicklung verantwortlich. Bei der Hälfte der nicht realisierten Organspenden sei das der Grund gewesen, wobei nur in knapp einem Viertel dieser Fälle (23,6 Prozent) die Ablehnung auf dem erklärten Willen des jeweiligen Patienten oder der Patientin beruht habe. In den anderen Ablehnungsfällen sei der Wille der Verstorbenen nicht genau bekannt gewesen.

Umfragen in der Bevölkerung zeigten immer wieder, dass acht von zehn Menschen in Deutschland die Organspende befürworten, sagte Axel Rahmel, der Medizinische Vorstand der Stiftung Organtransplantation. „Angehörige entscheiden sich aus Unsicherheit aber häufig dagegen, da der Wille des Verstorbenen nicht bekannt ist“, beklagte er: „Hier kann nur Aufklärung etwas verändern und möglicherweise auch der Anstoß über eine Widerspruchsregelung.“

Kritik an einer möglichen Widerspruchsregelung kam von der Stiftung Patientenschutz. Nötig seien stattdessen Transplantationsregister sowie eine Informationspflicht bei Bürgerämtern, aber deren Umsetzung komme kaum voran, sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

Lauterbach will neuen Anlauf zur Widerspruchsregelung

Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als Reaktion auf die Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation angekündigt, einen neuen Anlauf für eine Widerspruchsregelung starten zu wollen.

Im Bundestag gab es im Januar 2020 keine Mehrheit für die gesetzliche Regelung der Widerspruchslösung. Stattdessen wurde das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ beschlossen. Gleichzeitig traten weitere Änderungen des Transplantationsgesetzes in Kraft. Ziel ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.