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Behinderung

Forscher: Viele Hürden verhindern Nutzung des Budgets für Arbeit



Eichstätt (epd). Das sogenannte „Budget für Arbeit“ (BfA), das seit 2018 Menschen mit Behinderungen Zugänge zum ersten Arbeitsmarkt eröffnen soll, wird nach Angaben der Katholischen Universität Eichstätt (KU) nur sehr zögerlich angenommen. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die ein Forschungsverbund vorgelegt hat, heißt es in einer Mitteilung der Uni vom 9. Januar. Dort wurde hinterfragt, warum das so ist und welche Faktoren zum Gelingen des Budgets für Arbeit beitragen. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wie es weiter heißt, koordiniert das Berufsförderungswerk Bad Wildbad das Gesamtvorhaben, an dem neben der KU auch die Justus-Liebig-Universität Gießen beteiligt ist. Praxispartner sind das Berufsbildungswerk der Rummelsberger Diakonie, das Heinrich-Haus Neuwied und das Josefsheim Bigge.

Förder- und Hemmfaktoren analysiert

Zielsetzung des Projektes ist den Angaben nach zunächst die Analyse von Förder- und Hemmfaktoren. Aber auch, exemplarisch Verbesserungen der Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt zu erzielen und damit aufzuzeigen, wie die Bedingungen für eine stärkere Inanspruchnahme des Budgets und damit auch der beruflichen Inklusion zu erreichen sind.

Hintergrund: Noch immer ist es für Personen mit Behinderungen schwierig, aus dem geschützten Arbeitsmarkt der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu einer Beschäftigung in der freien Wirtschaft zu wechseln, selbst wenn die persönlichen Voraussetzungen, Fähigkeiten und die nötige Motivation für diese Veränderung gegeben sind.

Experten- und Betroffenen-Interviews ausgewertet

Die Forschenden an der KU haben 70 Interviews mit Expertinnen und Experten geführt, darunter auch Teilnehmende des BfA-Programms. Die Auswertung der Gespräche hat vier Teilbereiche sichtbar gemacht, die zum Gelingen des BfA beitragen: die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Betroffenen, die Werkstätten sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

„Überraschend ist die bundesweit sehr uneinheitliche rechtlich-administrative Umsetzung des BfA. Regionale Zuständigkeiten, Trägerschaften, Antragsverfahren und nicht zuletzt Leistungen und Ansprüche variieren erheblich“, schildert Professor Joachim vom Lehrstuhl für Psychogische Diagnostik und Intervention der KU die Eindrücke.

Werkstätten wollen Leistungsträger behalten

Die Werkstätten wiederum folgten ihrem sogenannten Triple-Mandat - also dem Auftrag von Rehabilitation, Inklusion und Wirtschaftlichkeit. Dadurch hätten sie ein besonderes Interesse die Leistungsträger in ihren Einrichtungen zu halten. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seien außerdem schlicht zu wenig kundig, welche Arbeitsprofile in ihrem Unternehmen für die Zielgruppe tatsächlich geeignet sein können. Sie hätten geringe zeitliche Ressourcen, Strategien und Handlungsempfehlungen sind nicht vorhande, so Thomas.

Das im Bundesteilhabegesetz verankerte BfA soll die Beschäftigung von Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch zwei Unterstützungsmaßnahmen fördern: Zum einen durch Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber als „Ausgleich von Leistungsminderung“ der Beschäftigten, zum anderen durch Unterstützung und Begleitung am Arbeitsplatz, die den betroffenen Personen zur individuellen Eingliederung in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes zur Verfügung gestellt wird. Im BfA bilden unter anderem die Werkstätten, Integrationsfachdienste, Betriebe und vor allem die betroffene Person selbst ein Team, um den gezielten Übergang in einen neuen Job möglich zu machen.

Dirk Baas