sie war von der Bundesregierung als Geste des Respekts gedacht. Vor allem aber sollte sie den Alltag der etwa sechs Millionen Geringverdiener in Deutschland erleichtern: die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro. Doch was eine spürbare Verbesserung bringen sollte, hilft angesichts der extrem gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise nur noch gegen ein Abrutschen in noch tiefere Armut. Drei betroffene Frauen berichten.
Beschäftigte im Gesundheitswesen fordern eine Gemeinwohlorientierung der Krankenhäuser. Der Münchner Anästhesist Peter Hoffmann vom Bündnis „Krankenhaus statt Fabrik“ spricht sich im epd-Interview für Selbstkostendeckung statt Profitorientierung aus. Diese Umsteuerung wäre ein Gewinn für die Gesellschaft, denn im derzeitigen System werde viel Geld verschwendet. Die Fallpauschalen gehören aus seiner Sicht komplett abgeschafft.
Menschen mit einer Depression haben nicht nur mit der psychischen Krankheit, sondern auch mit Vorurteilen zu kämpfen. „Viele Menschen zweifeln Krankheiten an, die sie nicht sehen können“, sagte ein 36-jähriger Betroffener dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Einen gelähmten Menschen fordert niemand auf zu gehen.“ Von einem depressiven Menschen werde aber erwartet, dass er funktioniere. Dies zeige, dass diese Menschen „keine Ahnung haben, wie viel Kraft eine Depression raubt“.
Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Nebenamtliche Teilzeitkräfte dürfen keinen geringeren Stundenlohn als vergleichbare hauptamtliche Voll- und Teilzeitbeschäftigte erhalten. Dass der Arbeitgeber geringfügig Beschäftigten eine freie Dienstwahl ermögliche, den hauptamtlichen Voll- und Teilzeit-Mitarbeitenden dagegen nicht, stellt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts keinen sachlichen Grund für eine geringere Vergütung dar. Im entschiedenen Fall arbeitet der Kläger als Rettungsassistent pro Monat durchschnittlich 16 Stunden. Hierfür erhielt er einen Stundenlohn von 12 Euro. Voll- und Teilzeitkräfte bekamen dagegen einen Stundenlohn von 17 Euro.
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Ihr Markus Jantzer