Berlin (epd). Die geplanten Preisdeckel für Gas, Fernwärme und Strom sollen bereits für Januar wirksam werden. Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen damit für das gesamte Jahr 2023 bis ins Frühjahr 2024 hinein vor zu starken Preisanstiegen geschützt werden, hieß es am 22. November aus Kreisen der Bundesregierung. Die Preisdeckel sollen jeweils zum März umgesetzt werden. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen dann rückwirkend Entlastungen auch für Januar und Februar angerechnet werden.
Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass der Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt wird, der für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen soll ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Auch für große Industrieunternehmen sind Preisdeckel geplant.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaskommission hatte einen Preisdeckel für Gas ab März vorgeschlagen, auch weil für die Umsetzung Zeit benötigt wird. Um Bürgerinnen und Bürger schon vorher zu entlasten, schlug sie eine Einmalzahlung im Dezember vor. Diese Einmalzahlung, die etwa der Höhe des monatlichen Abschlags entspricht, hat der Bundestag bereits beschlossen.
Dennoch riss auch vonseiten der Bundesländer die Forderung nicht ab, den Preisdeckel bereits für Januar wirksam werden zu lassen. Entsprechend begrüßte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD), die Entscheidung der Bundesregierung. „Es wäre kaum zu vermitteln gewesen, wenn die Menschen und Betriebe nach einer spürbaren Entlastung im Dezember dann im Januar extrem hohe Gaspreise hätten bezahlen müssen, bevor im Februar oder März wieder mit Entlastungen hätte gerechnet werden können“, erklärte er.
Am 22. November wurden auch weitere Details zur Umsetzung des gedeckelten Gaspreises bekannt. Grundlage für die Berechnung soll der im September prognostizierte Jahresverbrauch sein, der sich in der Regel auf das Vorjahr - also 2021 - bezieht. Wer inzwischen mehr für Gas bezahlt, kann mit der Preisbremse wieder mit einem niedrigeren Abschlag rechnen.
Die Pläne der Regierung sehen zudem angesichts der Knappheit beim Gas einen extra Sparanreiz vor: So sollen Gaskunden die gegenüber dem Vorjahresverbrauch eingesparten Kilowattstunden zum neuen, in der Regel viel höheren Preis erstattet bekommen, auch dann, wenn sie mehr als 20 Prozent sparen, also innerhalb des subventionierten Rahmens geblieben sind.
Über die Regelung muss formell das Kabinett noch befinden, was im Umlaufverfahren passieren soll. Dann muss der Bundestag über die Gaspreisbremse entscheiden - und das möglichst bald, damit die letzte reguläre Bundesratssitzung in diesem Jahr am 16. Dezember erreicht wird. Für die Preisdeckel bei Gas, Fernwärme und Strom hat die Bundesregierung Kosten in Höhe von 200 Milliarden Euro eingeplant.
Kritik an den Plänen für die Gaspreisdeckel kam von der Linken im Bundestag. Deren finanzpolitischer Sprecher Christian Görke kritisierte, dass es keine Obergrenze für die Entlastung gebe. Damit sei die Regelung „vor allem für Villen- und Poolbesitzer geschrieben“, erklärte er.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv), sagte, die schnellere Entlastung der Gas- und Fernwärmekunden „wäre eine wichtige Nachbesserung und ein toller Erfolg von Verbraucher- und Mieterschutzverbänden, die das immer wieder gefordert haben“. Ebenfalls richtig sei, dass Unternehmen, die von der Gaspreisbremse profitieren, keine Boni oder Gewinne ausschütten dürften.
Dennoch müssen sich Verbraucher darauf einstellen, dass sie auch 2023 einen etwa doppelt so hohen Gaspreis zahlen müssen wie noch 2021. Soziale Härten müssten vermieden werden, so Popp. „Hier braucht es ein Moratorium für Strom-, Fernwärme- und Gassperren noch für diesen Winter. Niemand sollte im Dunkeln sitzen oder frieren, weil er seine Energierechnung nicht zahlen kann.“