sozial-Recht

Landesarbeitsgericht

Verweigerte Coronatests sind wie Arbeitsverweigerung



Rostock (epd). Gegen Corona ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei der Verweigerung erforderlicher Coronatests nach Hause geschickt werden. Der Arbeitgeber ist dann nicht verpflichtet, während der Freistellung weiter Lohn zu zahlen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in Rostock in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 14. September.

Geklagt hatte ein Beschäftigter eines Sanitätshauses im Raum Stralsund. Zu den Arbeitsaufgaben des Mannes gehörte die Betreuung von Kunden in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Da er nicht gegen das Coronavirus geimpft war, verlangte der Arbeitgeber tägliche Coronatests. Dies werde nach der „3G-Regel“ von den Einrichtungen für den Zutritt verlangt. Die Kosten für die Tests wollte der Arbeitgeber tragen.

Gericht: Tests sind zumutbar

Doch der Beschäftigte lehnte es ab, sich testen zu lassen. Daraufhin stellte der Arbeitgeber ihn von September bis Dezember 2021 von der Arbeit frei. Lohn wurde nicht gezahlt. Der Arbeitnehmer zog daraufhin vor Gericht. Er wolle ja arbeiten, sich aber nicht testen lassen.

Doch auf den Lohn hat er keinen Anspruch, urteilte das LAG. Der Arbeitnehmer habe sich „selbstverantwortlich“ gegen die Tests entschieden. Er habe gewusst, dass er ohne die Tests nicht Krankenhäuser und Heime betreten dürfe. Damit habe er seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Die Tests seien ihm zumutbar gewesen, und der Arbeitgeber habe ihm auch nicht andere Aufgaben zuzuweisen müssen, für die keine Coronatests erforderlich sind, urteilten die Rostocker Richter.

Az.: 3 Sa 46/22