

Berlin (epd). Für Patientinnen und Patienten mit geistiger oder mehrfacher Behinderung werden die Kosten für eine Begleitperson bei Behandlungen im Krankenhaus künftig übernommen. Wie die Bundesvereinigung Lebenshilfe am 24. Oktober in Berlin mitteilte, haben sie ab dem 1. November einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme durch Krankenkassen oder Träger der Eingliederungshilfe. „Wir sind froh, dass diese wichtige Unterstützung endlich auf sichere finanzielle Füße gestellt wurde“, sagte Ulla Schmidt, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Der VdK hält die berechtigte Personengruppe für zu eng gefasst.
Nach den Worten von Ulla Schmidt haben Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Kliniken besondere Bedürfnisse. Die ungewohnte Umgebung und medizinische Eingriffe seien für sie oft beängstigend, die Kommunikation mit dem Klinikpersonal sei oft überaus schwierig. So könnten eklatante Versorgungsmängel auftreten, Diagnosen nicht gestellt und Therapien unmöglich werden.
Eine begleitende Vertrauensperson ist laut Schmidt eine wertvolle Hilfe. Sie könne schon durch ihre bloße Anwesenheit beruhigend wirken und sei in der Lage, bei sprachlich stark beeinträchtigten Patienten Verhaltensweisen richtig zu deuten.
Ab dem 1. November werden neben den Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung der Vertrauensperson nun auch die Kosten der Begleitung selbst übernommen. Leisten nahe Angehörige oder Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld des Patienten die Unterstützung, ist die Krankenkasse zuständig und gewährt Krankengeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls. Sind es vertraute Unterstützungspersonen eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, wird die Begleitung vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte, der Krankengeldanspruch an sich sei gut, aber der Personenkreis ist zu eng gefasst. „Krankengeld gibt es nur für die Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten, die Eingliederungshilfe beziehen. Künftig muss auch die Assistenz für pflegebedürftige Menschen zum Beispiel mit Demenz mit aufgenommen werden.“ Gerade diese Gruppe sei aufgrund ihrer verschiedenen Einschränkungen auf eine Begleitung angewiesen, um überhaupt behandelt werden zu können.
Auch Eltern nichtbehinderter Kinder umfasse die neue Regelung nicht. „Viele Krankenkassen zahlen den bisherigen Verdienstausfall nicht mehr weiter. Dann kommt nur noch das Kinderkrankengeld in Frage. Doch das ist schnell ausgeschöpft. Vor allem, wenn Kinder länger und wiederholt zur stationären Behandlung begleitet werden müssen“, betonte Bentele.