sozial-Branche

Gewaltschutz

Deutscher Verein für einheitliches Hilfesystem für Frauen



Berlin (epd). Der Deutsche Verein fordert eine neue eigenständige Regelung auf Bundesebene außerhalb der bestehenden Sozialgesetzbücher zur Absicherung des Hilfesystems für von Gewalt betroffenen Mädchen, Frauen und ihre Kinder. Dazu habe er am 20. September Empfehlungen verabschiedet, heißt es in einer Mitteilung vom 24. Oktober. Sie sollen dazu beitragen, einheitliche Regelungen für ein bedarfsgerechtes, barrierefreies und diskriminierungsfrei zugängliches Hilfesystem zu entwickeln.

„Der Zugang zu Schutz und Unterstützung ist für von gewaltbetroffene oder -bedrohte Mädchen, Frauen und ihre Kinder zentral und muss in jedem Fall gesichert sein“, sagte Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Deutschland habe sich zur Umsetzung der Handlungsaufträge aus der Istanbul Konvention verpflichtet. „Es ist daher seine Aufgabe, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, den Betroffenen Schutz und Hilfe zu gewähren sowie ein öffentliches Bewusstsein für die Thematik Gewalt gegen Frauen zu schaffen.“

Zugang zu Schutz erleichtern

Die neuen Empfehlungen knüpfen an das am 27. Mai 2021 veröffentlichte Positionspapier des (politischen) Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen an und formulieren konkrete Anforderungen an eine eigenständige Regelung auf Bundesebene. Voraussetzung für den Zugang zu Schutz und Beratung solle allein die Betroffenheit der Frauen und ihrer Kinder von Gewalt oder drohender Gewalt sein, unterstrich Stettter-Karp.

Sie verwies zudem auf den jüngst von einem unabhängigen Expertengremium im Auftrag des Europarats verfassten Bericht zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland. Dieser zeige auf, wo weiterhin Handlungsbedarf besteht.