sozial-Branche

Corona

Wohlfahrtspflege: Infektionsschutzgesetz benachteiligt Werkstätten



Hannover (epd). Die Wohlfahrtsverbände in Niedersachsen kritisieren die Auswirkungen des neuen Infektionsschutzgesetzes auf die Arbeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Marco Brunotte, kritisierte in Hannover, die seit 1. Oktober geltenden strengeren Regeln in den Werkstätten, wie eine deutliche Verschärfung der Maskenpflicht sowie der Testpflicht.

Michael Korden bemängelte als Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit, Bildung und Teilhabe, die neuen Regelungen seien in vielen Bereichen nicht zumutbar und in der aktuellen Lage unverhältnismäßig. Bisherige Hygienekonzepte hätten sich dagegen bewährt. „Denn Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, gehören nicht grundsätzlich zum vulnerablen Personenkreis.“

Gegen verschärfte Maskenpflicht

Die Kritik der Verbände richtet sich vor allem gegen eine Verschärfung der Maskenpflicht. Danach müssten alle Mitarbeitenden mit und ohne Behinderung in Werkstätten dauerhaft an ihren Arbeitsplätzen eine FFP2-Maske tragen. Es sei dann nicht mehr möglich, die Masken trotz Einhalten von Abstandsregelungen abzusetzen. „Die neuen Maßnahmen sind strenger als alle bisherigen Regelungen seit Beginn der Pandemie und bilden in keiner Weise die wesentlichen Veränderungen durch den gegebenen hohen Impfstatus aller hier tätigen Personen ab“, sagte Korden.

Die Regelungen zur Testpflicht benachteiligten zum Beispiel Werkstätten mit gastronomischen Angeboten, Ladenlokalen und anderen Arbeitsbereichen mit Kundenverkehr, so die Verbände. Denn auch die Besucher müssten sich testen lassen. Brunotte betonte: „Es ist traurig, dass in Politik und Verwaltung nach fast drei Jahren Pandemie noch immer ein undifferenziertes Bild der zunehmend inklusiv ausgerichteten Angebote zur Förderung und Assistenz von Menschen mit Behinderung vorherrscht.“

Die Verbände forderten eine sofortige Anpassung der gesetzlichen Regelungen und damit eine Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt arbeiten.