Berlin (epd). Zwei evangelische Fachverbände kritisieren den Entwurf des neuen Corona-Infektionsschutzgesetzes. Die damit einhergehenden erheblichen personellen Mehraufwände brächten die unter dem Fachkraftmangel leidenden Einrichtungen an die Grenzen ihrer Leistungskapazität, heißt es in einer am 15. September in Berlin verbreiteten Mitteilung. Sie riefen den Bundesrat auf, das Gesetz zu ändern.
Konkret wenden sich der Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) gegen die geplante Regelung, dass Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe dreimal pro Woche getestet werden müssen.
Der BeB-Vorstandsvorsitzende Frank Stefan sagte: „Durch die Maskenpflicht besteht ein wirksamer Schutz gegen die Ansteckung und alle Beschäftigten lassen sich beim Auftreten von Symptomen testen. Das dreimal die Woche, und zwar ausschließlich von den Beschäftigten zu fordern geht mit enormem Aufwand, weniger verfügbarer Arbeitszeit und Kosten einher, die der Behindertenhilfe nicht erstattet werden.“ Es gebe sehr gute Erfahrungen mit der Option der Selbsttests für diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz nachgewiesen hätten.
Auch die Einführung von Hygienebeauftragten in den Einrichtungen bedeutet den Verbänden zufolge vor allem eins: mehr Dokumentationsaufwand. Denn Hygienebeauftragte sollen verantwortlich sein für die Einhaltung der Hygienepläne und die Gewährleistung der Abläufe bei Impfungen, Testungen und der Versorgung mit antiviralen Therapeutika. Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP, sagte, eine weitere bußgeldbewehrte Beauftragung belaste die Beschäftigten und Einrichtungen zusätzlich. Beide Organisationen wiesen zudem darauf hin, dass für die Versorgung mit antiviralen Therapeutika Haus- und Fachärzte zuständig sind.