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Arbeitslosigkeit

Grünes Licht für Einführung des Bürgergelds




Jobcenter Berlin-Neukölln
epd-bild/Jürgen Blume
In gut einem Vierteljahr soll Hartz IV der Vergangenheit angehören. Begleitet von Kritik aus der Wirtschaft und von Sozialverbänden beschließt die Regierung das Bürgergeld, erhöht die Leistungen und will den Umgang mit den Betroffenen verbessern.

Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat die wichtigste Sozialreform der Ampel-Koalition auf den Weg gebracht. Es billigte am 14. September in Berlin den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für die Einführung des Bürgergelds zum Beginn des kommenden Jahres.

Es soll die bisherigen Hartz-IV-Leistungen ablösen. Der Regelsatz für einen Erwachsenen wird von 449 Euro auf 502 Euro im Monat steigen. Ehe- und Lebenspartner oder -partnerinnen erhalten im nächsten Jahr knapp 50 Euro, Kinder zwischen 33 und 44 Euro mehr. Künftig soll bei der Berechnung die Inflation im Vorhinein und nicht erst im Nachhinein berücksichtigt werden.

Überwindung des umstrittenen Hartz-IV-Systems

Das Bürgergeld ist eine Antwort der Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf die jahrzehntelangen Proteste gegen das Hartz-IV-System. Aus der Wirtschaft kommt Kritik, die Leistungen seien zu hoch und verringerten die Motivation zur Arbeitsaufnahme. Sozialverbände hatten im Vorfeld der Reform hingegen höhere Sätze von rund 650 Euro gefordert und auf die Inflation verwiesen, die die geplante Erhöhung bereits auffresse.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, warnte die Wirtschaft davor, Bürgergeld-Empfänger gegen Niedriglöhner auszuspielen. Die Erhöhung der Leistungen um 50 Euro sei für Menschen in der Grundsicherung ein überfälliger Inflationsausgleich. Wenn jetzt Stimmen aus der Wirtschaft laut würden, dass mit dem Bürgergeld Nicht-Arbeiten attraktiv werde, könne sie nur entgegnen: „Wir brauchen höhere Löhne im Niedriglohnsektor“, sagte Bentele.

Dulger sieht „fatale Wegmarke“

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte die Reform hingegen als „arbeitsmarktpolitisch fatale Wegmarke“ bezeichnet. Mit dem Bürgergeld würden keine Brücken ins Arbeitsleben, sondern in das Sozialtransfersystem geschlagen, kritisierte er. Das sei kein Zeichen von Fairness und Respekt gegenüber den arbeitenden Menschen in diesem Land. „Uns als Sozialpartner geht es darum, alle Menschen dazu zu befähigen, dauerhaft auf eigenen Beinen zu stehen. Jeder Einzelne muss die Chance erhalten, sich mit seinen jeweils eigenen Fähigkeiten in die Gesellschaft und auch in die Arbeitswelt einzubringen“, so Dulger.

Arbeitsminister Heil wies die Kritik zurück. Künftig werde nicht weniger, sondern mehr dafür getan, Menschen wieder dauerhaft in Arbeit zu bringen, erklärte er. Hilfebedürftigkeit könne jede und jeden treffen. Die Menschen müssten sich auf den Staat verlassen können. „Mit der Einführung des Bürgergelds setzen wir ein starkes Signal für Sicherheit und Respekt“, sagte der SPD-Politiker. Der Gesetzentwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag.

Rund fünf Millionen Menschen beziehen Grundsicherungsleistungen, darunter mehr als eine Million Kinder unter 15 Jahren. Künftig sollen die Jobcenter seltener Sanktionen verhängen und stärker unterstützend tätig werden. Der bisherige Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Langzeitarbeitslose würden damit künftig nicht jeden Job annehmen müssen, wenn sie stattdessen durch eine Weiterbildung längerfristig bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Erstes Halbjahr ohne Sanktionen

Im ersten halben Jahr soll es zudem keine Sanktionen für die Bürgergeld-Bezieher geben. Anschließend kann das Bürgergeld bei Pflichtverletzungen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Die früheren schärferen Sanktionen für Unter-25-Jährige werden abgeschafft. In Hinblick auf die Bürgergeld-Reform hat die Koalition die Sanktionen bereits weitgehend ausgesetzt. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht 2019 Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent für unzulässig erklärt.

Zu den Änderungen zählt auch, dass Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergelds in den ersten beiden Jahren mehr Schutz genießen als frühere Hartz-IV-Empfänger. Ihre Wohnung wird weiterbezahlt und Ersparnisse bis 60.000 Euro werden zunächst geschont. Diese Regeln wurden bereits während der Corona-Pandemie eingeführt.

Warnung vor zu hohen Wohnkosten

Der Deutsche Städtetag reagierte skeptisch. Die Jobcenter müssten für zwei Jahre jegliche Wohnkosten akzeptieren, kritisierte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Das sei zu lange und müsse noch geändert werden. Das Bürgergeld stelle die richtigen Weichen, es müsse aber auch die Balance zwischen Förderung und Fordern erhalten bleiben, mahnte der Chef des Kommunalverbands.

Auch Sanktionen dürften nicht fehlen, die leicht verständlich seien, ganz im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils. „Wir müssen die Menschen unterstützen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt wahrzunehmen und nicht für lange Zeit abhängig von Sozialleistungen zu werden“, so Dedy. Unverständlich sei auch, warum der Bund die Finanzmittel der Jobcenter kürze. Die Jobcenter bräuchten ausreichend Personal und finanzielle Mittel, um aus dem Bürgergeld einen Erfolg zu machen.

Kritik von AWO und SoVD

Die vorgenommene Anpassung der Regelsätze an die Preisentwicklung zum 1. Januar 2023 ist aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) unzureichend und kommt zu spät, um die aktuelle Teuerung der Lebenshaltungskosten auszugleichen. Präsident Michael Groß sagte, für eine wirkliche Entlastung hätte es eine deutliche Erhöhung der Regelsätze gebraucht. „Die rund 50 Euro mehr für alleinstehende Erwachsene klingen nur auf den ersten Blick viel, denn angesichts der schon zuvor zu niedrigen Regelsätze und der derzeitigen Inflation wird damit gerade einmal so die Teuerungsrate ausgeglichen.“ Das Bürgergeld in seiner jetzigen Form sei leider nicht die grundlegende Reform, die es gebraucht hätte, um eine Abkehr von Hartz IV ernsthaft umzusetzen.

Ähnlich äußerte sich auch der Sozialverband SoVD. Dessen Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier sieht beim neuen Bürgergeld Licht und Schatten. „Die neue Karenzzeit für Vermögen und Wohnen gibt den Menschen Sicherheit und gleichzeitig die Chance, sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können - ihre Jobsuche“, sagte sie. Von der angestrebten Höhe des Bürgergeldes sei sie jedoch enttäuscht: "Wir bleiben hier bei unserer Forderung von 650 Euro und 100 Euro sofort für den Übergang. Denn die Betroffenen in Grundsicherung litten schon jetzt unter explodierenden Preisen und einer immer weiter steigenden Inflation.

Bettina Markmeyer, Dirk Baas