Hannover (epd). Niedersachsen will gemeinsam mit Schleswig-Holstein und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, die Pflegebedürftige von steigenden Kosten entlasten soll. Gestiegene Energiepreise infolge des Ukraine-Krieges sowie die zum 1. September in Kraft tretende gesetzlich verankerte „Tariftreueregelung“ führten zu massiven Kostenerhöhungen, erläuterte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am 26. August in Hannover. Die Tariftreueregelung verpflichtet Anbieter von Pflegeleistungen unter anderem, ihre Beschäftigten künftig nach Tarif zu bezahlen.
Viele Pflegebedürftige erhielten derzeit Bescheide, wonach sie künftig deutlich mehr für ihre in Anspruch genommenen Leistungen zahlen sollen, sagte Behrens: „Wir müssen die Betroffenen vor dieser Kostenexplosion schützen.“ Die erhöhten Aufwendungen würden nur zum Teil durch Mittel der Pflegekassen finanziert, da es sich bei der Pflegeversicherung um eine Teilkaskoversicherung handele. Mit dem Länderantrag wolle Niedersachsen eine bessere Berechenbarkeit und eine Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege erreichen.
Im Detail sieht die Initiative vor, den Zuschuss für die Pflegekosten auf bis zu 70 Prozent gegenüber bislang maximal 45 Prozent anzuheben. Zudem sollen das Pflegegeld und der Entlastungsbetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 um mindestens fünf Prozent angehoben werden. Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege und die Leistungsbeträge in der teilstationärer und Kurzzeitpflege sollen zum 1. Januar 2023 an die Kostensprünge des Vorjahres angepasst werden.
Aufgrund der Dringlichkeit solle der Beschluss umgehend im Umlaufverfahren zwischen den Ländern und damit deutlich vor der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Oktober gefasst werden, hieß es aus dem niedersächsischen Gesundheitsministerium.