Bonn (epd). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat den Gesetzgeber aufgerufen, die Bedingungen für die Suizidassistenz klar zu regeln und dabei die Situation älterer Menschen stärker in den Blick zu nehmen. In ihrer am 23. August veröffentlichten Stellungnahme „Suizidprävention im Alter stärken“ weist die BAGSO auf das erhöhte Suizidrisiko im fortgeschrittenen Lebensalter hin. Deshalb müsse die psychologische und psychiatrische Versorgung älterer Menschen deutlich verbessert werden, hieß es.
„Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, das Verfahren für einen freiverantwortlichen Suizid und die Hilfe durch Dritte hierbei möglichst bald zu regeln“, sagte BAGSO-Vorsitzende Regina Görner in Bonn. Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass mit der Not oder der Unsicherheit von Menschen keine Geschäfte gemacht werden.
Das neu zu regelnde Verfahren der Suizidassistenz muss nach Ansicht der BAGSO der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches besondere Aufmerksamkeit schenken. Die Organisation plädiert dafür, dass die Prüfung eines Sterbewunsches im Rahmen einer qualifizierten und staatlich kontrollierten Beratung erfolgt, die auch immer Hilfs- und Entlastungsangebote aufzeigen müsse.
Die Neuregelung der Suizidassistenz ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2020 das Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nicht verfassungskonform und somit ungültig erklärt hat. Der Bundestag hat im Juni 2022 in einer Orientierungsdebatte über eine Reform der Sterbehilfe beraten.