Düsseldorf (epd). Die Suspendierung einer Lehrerin, die die Corona-Schutzmaßnahmen in ihrer Schule nicht umsetzt, ist laut dem Verwaltungsgericht Düsseldorf rechtens. Das Gericht lehnte am 13. Juli in einem Beschluss den gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Antrag einer Düsseldorfer Grundschullehrerin ab. Mit Blick auf den Schutz der Schüler und Kollegen sowie das Ansehen des Lehrerberufs sei es gerechtfertigt, der Frau die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die Lehrerin hatte mehrfach die aus der seinerzeit geltenden Fassung der Corona-Betreuungsverordnung folgende Verpflichtung, zweimal wöchentlich Pooltests in ihrer Klasse durchzuführen, vorsätzlich nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Zudem besteht laut Gericht der Verdacht, dass die Frau die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Schulgebäude missachtet und die Einhaltung der Maskenpflicht durch ihre Schüler nicht konsequent überwacht hat. Auch nach ausdrücklicher Weisung durch die Schulleitung habe sie ihr Verhalten nicht geändert.
Dadurch bestünden hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht einer Gefährdung des Dienstbetriebes an der Schule, hieß es weiter. Durch ihr uneinsichtiges Verhalten erwecke sie den Anschein, dass sie weder derzeit noch in Zukunft bereit sei, rechtlichen Regelungen oder dienstlichen Anweisungen Folge zu leisten.
Az.: 2 L 490/22