sozial-Recht

Oberverwaltungsgericht

Corona-Schließungen von Saar-Gaststätten teilweise rechtswidrig



Saarlouis (epd). Die saarländische Landesregierung hätte nach einem aktuellen Gerichtsurteil die coronabedingte Betriebsschließung von Gaststätten vom 2. bis 15. November 2020 nicht anordnen dürfen. Die im sogenannten zweiten Lockdown erlassene Regelung sei formell rechtswidrig, weil sie nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruhe, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes am 14. Juni in Saarlouis mit.

Die dafür nötigen Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes seien erst Mitte November 2020 und damit nach Inkrafttreten der Verordnung beschlossen worden. Das OVG hat die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Az.: 2 C 319/20