

Berlin (epd). Die Corona-Pandemie hat den Wert und die Bedeutung der Kindertagesbetreuung als systemrelevanten Bereich für Familien und die Gesellschaft einmal mehr eindrucksvoll unterstrichen. Die Pandemie hat aber auch die Schwachstellendes Systems deutlich gemacht. Bund, Länder und Kommunen sind gleichermaßen gefordert die frühkindlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote so auszugestalten, dass sie ihrem Auftrag, auch in Krisenzeiten, uneingeschränkt gerecht werden können. Vor diesem Hintergrund fordert der Paritätische Gesamtverband:
1. Bund, Länder und Kommunen müssen sich dauerhaft an der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung beteiligen. Eine langfristige Planung und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungenbedürfen nachhaltiger Vereinbarungen und Verbindlichkeit.
2. Bedarfsgerechte und nachhaltige Finanzierungssysteme für die Kindertagesbetreuung müssen im Zuge der Qualitätsentwicklung eingeführt werden. Die in vielen Bundesländern übliche Beteiligung der Träger an den Kosten für die Kindertagesbetreuung schwächt die Handlungsfähigkeit von Trägern, steht dem weiteren Ausbau von Plätzen im Weg und ist angesichts des Rechtsanspruchs auf eine Kindertagesbetreuung nicht angemessen.
3. Kindertageseinrichtungen in benachteiligten Sozialräumen müssen personell besser ausgestattet und gezielt mit Fachberatung unterstützt werden. Gleichzeitig ist insbesondere in sozial benachteiligten Quartieren die Anbindung von Kindertageseinrichtungen an Familienzentren besonders wertvoll und muss gezielt gefördert werden.
4. Weitere Investitionen zum Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung sind aufgrund der weiterhin hohen ungedeckten Nachfrage notwendig. Da es genauso wichtig ist, bestehende Betreuungsplätze zu erhalten, sollten auch Mittel für Sanierung und Modernisierung von Gebäuden zur Verfügung gestellt werden.
5. Die Länder müssen verbindlich festlegen, dass sie langfristig die wissenschaftlich empfohlenen Fachkraft-Kind-Schlüsseln und Leitungsanteile gewährleisten. Dazu müssen zunächst die notwendigen Ausbildungskapazitäten auf- und ausgebaut werden.
6. Sowohl die vollschulische als auch die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher müssen attraktiver werden. Dazu gehört die vollständige Abschaffung des Schulgeldes, die Zahlung eines angemessenen Ausbildungsentgeltes, ausreichend Zeit für Praxisanleitung sowie die Verbesserung der Lernortkooperation. Zudem müssen die Möglichkeiten für den Quereinstieg und das multiprofessionelle Arbeiten in der Kindertagesbetreuung ausgeweitet werden.
7. Eine pauschale Erhöhung der Personalausstattung für inklusiv arbeitende Kindertageseinrichtungen ist notwendig, um die Umsetzung von Inklusion zu erleichtern. Bürokratische Hürden bei der Umsetzung von Inklusion müssen zudem identifiziert und abgebaut werden.
8. Die besonderen Bedarfe von Kindertageseinrichtungen in benachteiligten Sozialräumen müssen wesentlich stärker im Rahmen des Monitorings und der Bildungsberichterstattung berücksichtigt werden. Weitere Forschung in diesem Bereich ist notwendig