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Buschmann kündigt erste Änderungen des Abstammungsrechts an



Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die angestrebten rechtlichen Erleichterungen für lesbische Mütter bald in einem ersten Schritt angehen. Der Minister kündigte am 11. Mai im Bundestag an, bei „etwas unproblematischeren Fällen“ das Abstammungsrecht sehr bald anzupassen. Er meinte damit beispielsweise Konstellationen, in denen Paare mit einer anonymen Samenspende ein Kind bekommen haben. Ein Entwurf werde „in Kürze das Parlament erreichen“, sagte Buschmann.

Bei der geplanten Änderung sei das Kindeswohl der oberste Maßstab, unterstrich Buschmann. Schwieriger ist nach seinen Worten das „berühmte Dreiecksverhältnis“. Im Gegensatz zu Fällen anonymer Samenspende müssten in Fällen, in denen zwei verheiratete Frauen und ein biologischer Vater an der Erziehung eines Kindes beteiligt sein wollen, auch die Rechte des Vaters berücksichtigt werden, sagte er. „Deswegen werden wir diese in einem zweiten Schritt anpassen“, kündigte der Minister an.

Bis zu vier Elternteile

Da eine Anpassung des Rechts in diesen Fällen kompliziert sei, werde eine Anpassung nicht in Kürze erfolgen können, ergänzte Buschmann. „Eine Lösung, die wir da finden werden, wird für einen vernünftigen Ausgleich in diesem Dreieck sorgen“, sagte er. Demnach könnte es künftig möglich sein, dass drei Erwachsene die Elternschaft für ein Kind übernehmen. „Wenn drei erwachsene Menschen, die durch das Kind miteinander verbunden sind, sich einig sind, wie sie gemeinsam zum Besten des Kindes miteinander für die Erziehung des Kindes sorgen wollen, dann ist das das Wunderbarste, was man sich vorstellen kann.“

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hat sich für diese Wahlperiode eine Reform des Familien- und Abstammungsrechts vorgenommen. Bei lesbischen Paaren soll die Co-Mutter automatisch zweites rechtliches Elternteil sein. Es soll zudem möglich werden, dass bis zu vier Erwachsene rechtlich als Eltern eines Kindes anerkannt werden.