sozial-Politik

Sterbehilfe

Bundestag plant Orientierungsdebatte zum Thema Suizidassistenz



Berlin (epd). Der Bundestag wird voraussichtlicham 18. Mai über eine mögliche neue gesetzliche Sterbehilfe-Regelung debattieren. Angedacht sei eine sogenannte Orientierungsdebatte, hieß es am 11. Mai übereinstimmend aus den Fraktionen von Grünen, FDP und SPD im Bundestag. Nach Worten der ersten parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, seien anderthalb Stunden.

In diesen besonderen Debatten wird nicht entlang von Parteilinien und auch nicht zwingend über konkrete Gesetzentwürfe diskutiert. Die Debatten zu ethisch umstrittenen Themen sollen den Abgeordneten ermöglichen, sich zunächst ein umfassenderes Bild zu machen.

Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Der Bundestag hatte 2015 ein Gesetz beschlossen, das die geschäftsmäßige Förderung der Suizidassistenz verbietet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung aber 2020 kassiert, weil sie nach Auffassung der Richter die Selbstbestimmung zu sehr einschränkt. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt nach dem Urteil auch das Recht ein, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Bei der Suizidassistenz werden einem Sterbewilligen tödlich wirkende Medikamente überlassen, er nimmt sie aber selbst ein. Das unterscheidet diese Form der Sterbehilfe von der Tötung auf Verlangen, die weiter unter Strafe steht.

Der Bundestag hatte bereits in der vergangenen Wahlperiode eine Orientierungsdebatte zu dem Thema abgehalten. Zu einer Neuregelung kam es aber bis zur Bundestagswahl nicht mehr. Inzwischen seien viele neue Mitglieder im Parlament, begründete Mast die erneute Aufsetzung der Orientierungsdebatte. Nach ihrer Einschätzung könnte es noch vor dem Sommer eine erste Lesung konkreter Gesetzentwürfe geben, im Herbst die abschließende Abstimmung.

Ärztliche Begutachtung

Für eine mögliche Neuregelung liegen derzeit zwei Vorschläge fraktionsübergreifender Gruppen im Bundestag vor. Eine Gruppe um die Parlamentarier Benjamin Strasser (FDP), Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) plädiert dafür, die auf Wiederholung angelegte, also geschäftsmäßige Suizidassistenz, erneut im Strafrecht zu verbieten, unter gewissen Bedingungen, zu denen eine ärztliche Begutachtung gehört, aber zu erlauben.

Eine andere Gruppe um die FDP-Angeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD) wendet sich dagegen gegen eine Regelung im Strafrecht. Sie wollen sicherstellen, dass diese Form der Sterbehilfe straffrei möglich ist, wenn festgelegte Voraussetzungen eingehalten werden. Dazu zählt ihrem Vorschlag zufolge eine Beratung.