sozial-Politik

Krieg in der Ukraine

Bund beteiligt sich an Kosten für Flüchtlinge



Berlin (epd). Bund und Länder haben sich auf eine Verteilung der Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen aus der Ukraine verständigt. Ab dem 1. Juni sollen die Kriegsflüchtlinge in das reguläre Grundsicherungssystem aufgenommen werden, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am 7. April in Berlin. Bislang können die Vertriebenen nur Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, womit die Kosten allein die Länder schultern. Im System der Grundsicherung übernimmt der Bund unter anderem einen Teil der Unterkunftskosten, „den größten sogar“, wie Scholz sagte.

Zudem sei über dieses System auch die Finanzierung der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge und durch die dann ohnehin zuständigen Jobcenter die Integration in den Arbeitsmarkt sichergestellt, erläuterte Scholz weiter. Seinen Worten zufolge unterstützt der Bund die Länder darüber hinaus in diesem Jahr mit zwei Milliarden Euro, unter anderem für die bereits angefallenen Kosten. 500 Millionen Euro davon sollen direkt an die Kommunen gehen, um ihnen bei den Unterkunftskosten unter die Arme zu greifen.

Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU), sprach von einem vertretbaren Kompromiss zur Verteilung der Kosten. Über die Grundbedürfnisse hinaus müssten viele Hilfen finanziert werden, sagte Wüst und verwies unter anderem auf Sprachkurse, psychosoziale Hilfe und Unterstützung behinderter Menschen unter den Kriegsflüchtlingen.

Giffey spricht von Grundsatzentscheidung

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) betonte, die Aufnahme der Flüchtlinge in den Berechtigtenkreis nach dem Sozialgesetzbuch II entspreche nicht nur den Erwartungen der Länder, sondern sei eine wichtige Grundsatzentscheidung. „Diese Entscheidung ist ein Quantensprung für die Frage, ob Integration gelingt oder nicht“, sagte sie.

Bis zum 7. April hatte die Bundespolizei rund 316.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland gezählt. Die tatsächliche Zahl der nach Deutschland Geflüchteten liegt wahrscheinlich aber höher, weil es an der deutsch-polnischen Grenze keine regulären Kontrollen gibt und sich Menschen mit ukrainischem Pass zunächst für 90 Tage frei in der EU bewegen können. Sie müssen sich erst registrieren, wenn sie staatliche Leistungen beantragen.