sozial-Recht

Gerichtshof für Menschenrechte

Entschädigung für Gefangene wegen entgangener Besuche in U-Haft



Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zwei ehemaligen Untersuchungshäftlingen jeweils mehrere Tausend Euro Entschädigung wegen entgangener Besuche zugesprochen. Die beiden Männer saßen im Dezember 2011 und April 2014 in Haft, wie das Gericht am 29. März in Straßburg mitteilte. Dort hatten sie kein Recht, unbeaufsichtigt Langzeitbesuche von bis zu 72 Stunden durch Familienangehörige zu empfangen.

Die beiden klagten und machten geltend, dass Strafgefangenen in Estland anders als Untersuchungshäftlingen ein solches Besuchsrecht zustehe. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass dadurch das Diskriminierungsverbot im Zusammenspiel mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden sei.

Az.: 12222/18 und 7613/18