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AWO Hessen-Süd verliert Gemeinnützigkeit für die Jahre 2015-2017



Frankfurt a.M. (epd). Der Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Hessen-Süd verliert für die Jahre 2015 bis 2017 die Gemeinnützigkeit und muss für diesen Zeitraum Steuern nachzahlen. Dies teilte der Verband am 11. März in Frankfurt am Main mit und bezeichnete den Beschluss des Finanzamtes als „zutreffend“. Er sei die logische Folge davon, dass sich ehemalige Funktionsträger persönlich bereichert hätten, sagte der Geschäftsführer Ulrich Bauch. „Mit dieser Entscheidung des Finanzamts haben wir gerechnet und sind darauf vorbereitet“, sagte er. „Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit hat keine Auswirkungen auf die Betreuungsleistungen in unseren Einrichtungen. Wir setzen den rechtlichen und wirtschaftlichen Sanierungskurs unverändert fort.“

Grund für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit sind nach Angaben der AWO Hessen-Süd vor allem der Verkauf von Immobilien an Kommanditgesellschaften, an denen der ehemalige Generalbevollmächtigte Torsten Hammann selbst beteiligt war. Wegen dieser und weiterer Sachverhalte habe der neue Bezirksvorstand Klagen beim Landgericht Darmstadt gegen den ehemaligen Generalbevollmächtigten und ehemalige Vorstandsmitglieder eingereicht.

Verkauf von Immobilien unter Wert

Die Schadenersatzklage vom Januar 2021 gegen Hammann und den früheren Vorsitzenden Wilhelm Jost richtet sich vor allem gegen den Verkauf zweier Seniorenheime der AWO Hessen-Süd in Bruchköbel und Langgöns, die nach vorliegenden Gutachten erheblich unter dem tatsächlichen Verkehrswert erfolgten, sowie gegen überhöhte Beraterhonorare.

Der AWO-Bundesverband hatte im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens im November 2020 über den Bezirk bekanntgegeben: „Die voneinander unabhängigen Prüfungen des Bundesverbandes und der Task Force ergaben gravierende Feststellungen unter anderem hinsichtlich unlauterer Verflechtungen und intransparentem Vorgehen bei Immobilientransaktionen mit marktunüblichen Konditionen zulasten des Bezirksverbands, dubiose Darlehensvereinbarungen sowie unberechtigte, unbegrenzte Rechtsschutzversprechungen für Dritte.“

Der AWO-Bezirksverband Hessen-Süd besteht aus 19 Kreisverbänden und rund 170 Ortsvereinen. Der Bezirksverband unterhält nach eigenen Angaben durch seine Gesellschaften an rund 100 Standorten in Mittel- und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet Betriebe und Einrichtungen der Altenhilfe, der Kinder-, Jugend-, Frauen- und Familienhilfe sowie der Behindertenhilfe mit rund 3.300 Beschäftigten.