Berlin (epd). Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat eine Petition im Bundestag im Bundestag gestartet, um bessere Pflegebedingungen für Menschen mit Behinderung zu erreichen. „Seit Jahren kämpfen die Fachverbände für eine Abschaffung des Paragraphen 43a im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Dieser Paragraph behandelt Menschen mit Behinderung bei der Pflege deutlich schlechter, wenn sie in einem 'Wohnheim' leben“, heißt es zur Erklärung in einer am 16. März veröffentlichten Mitteilung. Mindestens 50.000 Unterschriften seien das Ziel, damit die Petition Erfolg habe.
„Die Ungerechtigkeit und Diskriminierung, die mit dem § 43a einhergehen, ist für uns in keiner Form nachvollziehbar“, sagte Ulla Schmidt, die Bundesvorsitzende: „Alle sollen dieselbe Unterstützung erhalten, egal, wo sie leben.“
Im Anwendungsbereich von § 43 a SGB XI und damit in den gemeinschaftlichen Wohnformen haben Menschen mit Behinderungen den Angaben nach nur eingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Unabhängig von ihrem Pflegegrad stehen ihnen nur Leistungen in Höhe von maximal 266 EUR pro Monat und damit regelmäßig ein Bruchteil ihres tatsächlichen Bedarfs zu. Alle Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung der letzten Jahre seien an den Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen vorbeigegangen.
Denn es macht laut Lebenshilfe finanziell einen großen Unterschied wo der oder die Pflegebedürftige lebt. Im Vergleich zu Menschen mit Behinderung, die häuslich gepflegt werden, erhalten sie von der Pflegekasse für ihre Pflege pro Monat je nach Pflegegrad zwischen 423 bis 1.729 Euro weniger an Versicherungsleistungen. Durch die gekürzten Pflegeleistungen seien betroffene Bewohner womöglich gezwungen, ihr vertrautes Lebensumfeld zu verlassen und ins Pflegeheim umziehen zu müssen. Die Möglichkeit die ambulanten Pflegeleistungen in ihrer besonderen Wohnform zu bekommen, haben sie anders als alle anderen Versicherten nicht und das obwohl sie die gleichen Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung aufbringen.