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Aufhebung von Corona-Einschränkungen im "Dreischritt"




Bei der Maskenpflicht soll es bleiben.
epd-bild/Norbert Neetz

Berlin (epd). Im „Dreischritt“ sollen in Deutschland die Corona-Einschränkungen fallen: Bund und Länder haben sich am 16. Februar auf einen Fahrplan für eine schrittweise Rücknahme der Maßnahmen bis zum Frühlingsanfang geeinigt. Damit gilt ab dem 20. März ein Großteil der Regeln nicht mehr. Der Lockerungsplan beruht auf Empfehlungen des Corona-Expertenrats der Bundesregierung, umsetzen müssen ihn die Bundesländer. Die wichtigsten Beschlüsse:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Geimpfte und Genesene dürfen sich im ersten Schritt privat wieder in unbegrenzter Zahl treffen. Bisher waren zehn Personen erlaubt. Treffen mit Ungeimpften bleiben bis zum 19. März auf den eigenen Haushalt und zwei weitere Personen beschränkt. Ausgenommen von den Regeln sind Kinder bis 14 Jahren.

EINZELHANDEL: Ebenfalls im ersten Schritt soll der Zugang zu Geschäften bundesweit wieder ohne Kontrollen, aber weiter mit Maske möglich sein. Empfohlen werden FFP2-Masken. Bisher gilt formal noch die 2G-Regel, Zugang also nur für Geimpfte und Genesene. Etliche Bundesländer haben sie aber bereits aufgehoben, die anderen haben dies für die nächsten Tage angekündigt. In Sachsen gilt die 3G-Regel (Geimpfte, Genesene, Ungeimpfte mit negativem Corona-Test).

GASTRONOMIE UND BEHERBERGUNG: Vom 4. März an soll im zweiten Schritt bundesweit die 3G-Regel gelten. Dann können auch nicht geimpfte Menschen mit negativem Corona-Test wieder ein Restaurant besuchen oder im Hotel übernachten. Bisher gilt 2G plus Test oder Booster-Impfung. Diskotheken und Clubs können wieder öffnen, allerdings nicht für Ungeimpfte, denn dort gilt die 2G-Plus-Regel.

GROßVERANSTALTUNGEN: Ebenfalls vom 4. März an werden deutlich mehr Zuschauer zugelassen. Dabei gilt die 2G-plus-Regel, also mit zusätzlichem Test oder Booster-Impfung. In Innenräumen soll eine Auslastung von 60 Prozent nicht überschritten werden, und es sollen höchstens 6.000 Menschen zusammenkommen. Bei Veranstaltungen im Freien dürfen beispielsweise in einem Stadion bis zu 75 Prozent der Plätze besetzt werden bei einer Höchstgrenze von 25.000 Zuschauern. Drinnen wie draußen sollen weiterhin Masken getragen werden.

FRÜHLINGSANFANG: Ab dem 20. März sollen alle 2G- und 3G-Regeln entfallen. Das ist der dritte Schritt. Die Maskenpflicht in Innenräumen und im öffentlichen Personenverkehr soll aber weiter gelten, ebenso die Abstands- und Hygieneregeln. Die bis 19. März befristeten, verpflichtenden Vorschriften zum Homeoffice sollen ebenfalls wegfallen, die Arbeitgeber sollen den Beschäftigten Homeoffice aber weiter anbieten, wenn es seitens des Betriebs möglich ist. Kurz vor dem weitgehenden Ende der Corona-Maßnahmen am 17. März will die Bund-Länder-Runde wieder zusammenkommen, wenn nötig auch früher.

BASISSCHUTZMAßNAHMEN: Die Länder wollen weiterhin darüber entscheiden können, ob für bestimmte Regionen oder Einrichtungen noch besondere Regelungen erforderlich sind. Es geht dabei um spezifische Schutzmaßnahmen, beispielsweise für Pflegeheime oder Krankenhäuser im Fall von Corona-Ausbrüchen. Auch eine Maskenpflicht in Bus und Bahn soll weiterhin möglich sein. Die rechtliche Grundlage dafür soll der Bundestag in den kommenden Wochen schaffen.

Bettina Markmeyer, Mey Dudin