Berlin (epd). Bis Ende März soll der Bundestag entscheiden, ob die Corona-Impfpflicht in Deutschland ausgeweitet werden soll. Bereits ab Mitte März gilt solch eine Pflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. In der Koalition aus SPD, Grünen und FDP gibt es Stimmen für eine allgemeine Impfpflicht, aber auch dagegen. Die Abstimmung über diese Frage soll daher auf Grundlage fraktionsübergreifender Anträge erfolgen, in der Opposition machen das aber nicht alle mit. Fünf in Form und Inhalt verschiedene Vorschläge liegen auf dem Tisch:
IMPFPFLICHT AB 18
Eine Gruppe um die Abgeordneten Dirk Wiese (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) plädiert für eine Impfpflicht für alle Erwachsenen, die ab Oktober gelten und bis Ende 2023 befristet werden soll. Als vollständig geimpft würde nach ihrem Gesetzentwurf anerkannt, wer entweder drei Impfungen erhalten hat oder zwei Impfungen plus eine Covid-19-Genesung nachweisen kann. Der Impfstatus soll über die Krankenversicherungen abgefragt und so kontrolliert werden. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder. Der Antrag aus den Reihen der Ampel wird von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützt.
VERPFLICHTENDE IMPFBERATUNG UND VIELLEICHT IMPFPFLICHT AB 50
Parlamentarier um den FDP-Abgeordneten und Infektiologen Andrew Ullmann wollen eine verpflichtende Impfberatung als milderes Mittel gegenüber einer Impfpflicht durchsetzen. Sie soll mit einem Impfangebot gekoppelt werden. Hilft dies nicht, die Impfquote bis zum 15. September so weit zu erhöhen, dass nach dann vorliegendem Stand das Gesundheitswesen ausreichend gegen eine mögliche neue Infektionswelle gewappnet ist, soll im zweiten Schritt eine Impfpflicht für alle ab 50 Jahren gelten. Dies ist nach Auffassung dieser Gruppe ausreichend und verhältnismäßiger als eine Impfpflicht ab 18. Für die Pflicht wäre ein weiterer Bundestagsbeschluss nach dem 15. September notwendig. Auch diese Regelung soll bis 31. Dezember 2023 befristet werden und hat Unterstützung von Abgeordneten aus allen Fraktionen der Ampel-Koalition.
IMPFPFLICHTGESETZ AUF VORRAT
CDU und CSU im Bundestag haben sich dazu entschieden, einen eigenen Fraktionsantrag einzubringen. Er fordert die Bundesregierung auf, ein Impfregister einzurichten und eine gesetzliche Impfpflicht sozusagen auf Vorrat vorzubereiten. Sie soll nicht sofort gelten, sondern „scharfgeschaltet“ werden, wenn die Infektionslage wieder bedrohlicher wird, etwa durch eine neue Virusvariante. Nötig wäre nach Vorstellung der Union dann ein erneuter Bundestagsbeschluss, mit dem auch je nach Lage festgelegt werden soll, für welche Personengruppen die Impfpflicht gilt. Das Gesetz für die Impfpflicht auf Vorrat müsste die Regierung erarbeiten.
KEINE IMPFPFLICHT
Gegen eine Ausweitung der Impfpflicht wendet sich ein Antrag aus den Reihen der FDP, der unter anderem von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki initiiert wurde. Dessen Unterstützer halten eine allgemeinere Impfpflicht für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Sie sprechen sich zugleich aber für eine Ausweitung der Anstrengungen aus, um mehr Menschen mit Impfangeboten zu erreichen.
AUFHEBUNG DER TEILWEISEN IMPFPFLICHT
Auch die AfD bringt einen Fraktionsantrag ein. Sie wendet sich darin nicht nur gegen eine Ausweitung der Impfpflicht, sondern plädiert auch dafür, die einrichtungsbezogene Impfpflicht wieder aufzuheben.