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Bremen will mehr Geld für Asylbewerber in Sammelunterkünften erstreiten



Bremen (epd). Das Land Bremen will vor dem Bundesverfassungsgericht höhere Beträge für alleinstehende Asylsuchende in Gemeinschaftsunterkünften durchsetzen. Das Asylbewerberleistungsgesetz gehe abstrakt davon aus, dass Menschen in Gemeinschaftsunterkünften auf die gleiche Weise gemeinschaftlich wirtschaften könnten wie zusammenlebende Paare, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) am 15. Februar: „Das ist aber eine Annahme, die der Wirklichkeit nicht gerecht wird.“ Allein in Bremen lebten 176 Alleinstehende in einer Gemeinschaftsunterkunft, in der sie Küchen und Sanitäranlagen gemeinsam mit Fremden nutzen müssen.

Alleinstehenden in Gemeinschaftsunterkünften steht laut Stahmann nur die Regelbedarfsstufe 2 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Das seien 330 Euro pro Monat für Lebensunterhalt und persönlichen Bedarf. Für Alleinstehende außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften gelte dagegen die Stufe 1 mit 367 Euro. „Die derzeitige Regelung ist nach meiner Auffassung verfassungswidrig“, sagte die Senatorin.

Menschenwürdiges Existenzminimum

Die im Jahr 2019 vom Bund beschlossene Absenkung des Regelbedarfs für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften von Stufe 1 auf 2 ist aus Stahmanns Sicht nicht gerechtfertigt. Sie verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und damit gegen die Verfassung. Außerdem habe der Gesetzgeber nicht dargelegt, wie mit 330 Euro ein menschenwürdiges Existenzminimum gesichert sein solle. Der aktuelle Hartz IV-Satz gestehe Alleinstehenden in Stufe 1 immerhin 449 Euro und in Stufe 2 noch 404 Euro zu.

Auch wenn die Senatorin die Regelung für nicht verfassungskonform erachtet, muss die Verwaltung sie trotzdem in Bremen anwenden: „Wir können uns nicht aus einer eigenen Rechtsauffassung heraus über Bundesrecht hinwegsetzen“, sagte Senatorin Stahmann. Das gehe nur in begründeten Einzelfällen.