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Corona

Pflegerat: Impfpflicht darf nicht Versorgung gefährden



Berlin (epd). Der Deutsche Pflegerat hält die einrichtungsbezogene Impfpflicht derzeit für nicht durchsetzbar. „Es muss sichergestellt sein, dass das Gesetz nicht die pflegerische Versorgung gefährdet“, sagte die Präsidentin des Pflegerates, Christine Vogler, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 9. Februar. Zwar sei das Impfen der einzige Weg aus der Corona-Pandemie, „aber wir haben so eine dünne Personaldecke, dass wir uns gar nicht erlauben können, auf die Arbeitsleistung von Pflegekräften zu verzichten, die sich nicht geimpft haben“, warnte Vogler.

Die ab Mitte März für das Personal unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen geltende Impfpflicht steht seit Wochen in der Kritik. Es mehren sich in der öffentlichen Debatte Stimmen, die fordern, die Impfpflicht auszusetzen oder später einzuführen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am 7. Februar angekündigt, die Regeln in seinem Bundesland vorerst nicht durchzusetzen. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der Union.

Pflegerats-Präsidentin Vogler forderte für die Gesundheitsämter, die laut Gesetz ungeimpften Beschäftigten verbieten dürften, ihrer Arbeit nachzugehen, ausreichend Ermessensspielraum. Der angestrebte Schutz vulnerabler Gruppen vor dem Coronavirus dürfe nicht dazu führen, dass hilfebedürftige Menschen aufgrund fehlenden Personals nicht betreut werden können.

Markus Jantzer