Weimar (epd). Die in Thüringen geltenden Beschränkungen für Ungeimpfte haben nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Weimar vom 13. Januar Bestand. Die Richter hätten es abgelehnt, die Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung des Landes, die zwischen geimpften und genesenen Personen einerseits und ungeimpften Personen andererseits differenzieren, in einem Eilverfahren außer Vollzug zu setzen, teilte das Gericht am 19. Januar in Weimar mit. Die Antragsteller seien nach eigenen Angaben ungeimpft und begründeten dies unter anderem damit, dass die sogenannten mRNA-Impfstoffe nur über eine Notfallzulassung verfügten.
Gerade vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Omikron-Variante sei es „nicht zweifelhaft“, dass der Verordnungsgeber mit den Regeln legitime Ziele des Gesundheitsschutzes verfolge, die der Verhütung von gravierenden Krankheiten und Todesfällen sowie der Abwendung einer Überlastung des Gesundheitssystems dienten, entschied das Gericht. Es sah die Einschränkungen für ungeimpfte Personen durch Zugangsregelungen und die nächtliche Ausgangsbeschränkung als verhältnismäßig an. Zudem erweise sich die eingewandte Gefährlichkeit der Impfung „als stark überzeichnet“, erklärte das Gericht.
Az.: 3 EN 764/21