sozial-Recht

Europäischer Gerichtshof

Urlaub mindert nicht Zuschläge zum Lohn



Luxemburg (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Leiharbeitern mit Blick auf Urlaub und Zuschläge zum Arbeitslohn gestärkt. In einem Fall aus Deutschland urteilte der EuGH am 13. Januar in Luxemburg, dass genommener bezahlter Jahresurlaub nicht dazu führen dürfe, dass Zuschläge entfallen. Sonst könnte dies vom Urlaubnehmen abhalten.

Hintergrund ist ein Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer. Dieser bestimmt, dass in Monaten mit 23 Arbeitstagen 25 Prozent Mehrarbeitszuschlag für jede geleistete Arbeitsstunde fällig werden, die über 184 geleistete Arbeitsstunden hinausgeht.

Ein Beschäftigter klagte, da er keine Zuschläge erhielt. Er hatte im fraglichen Monat mit 23 Arbeitstagen an 13 Tagen 121,75 Stunden gearbeitet und dann Urlaub genommen. Dieser entsprach 84,7 Stunden, sodass er über die 184 Stunden kam. Der Tarifvertrag sah jedoch den Ausschluss des Urlaubs für die Berechnung vor - was EU-Recht verletzt, wie der EuGH nun feststellte.

Az.: C-514/20