

Berlin (epd). Die möglichen Ampel-Koalitionäre SPD, Grüne und FDP wollen die epidemische Notlage am 25. November auslaufen lassen und die Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen ändern. Dazu hat der Bundestag am 11. November Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beraten, die in der kommenden Woche verabschiedet werden sollen. Anschließend muss auch der Bundesrat darüber abstimmen, voraussichtlich in einer Sondersitzung am 19. November.
Bisher können die Bundesländer auch dann, wenn der Bundestag die Corona-Notlage nicht verlängert, sämtliche Maßnahmen einer Notlage anwenden, wenn eine solche in ihrem Land durch Parlamentsbeschluss festgestellt wird. Dazu zählen weitreichende Eingriffe in die Grundrechte und Schließungen wie während der Lockdowns. Das wollen SPD, Grüne und FDP beenden und einen bundesweit einheitlichen und bis zum 19. März befristeten Maßnahmen-Katalog im Infektionsschutzgesetz verankern. Die Länder können danach unter anderem die Maskenpflicht, Abstandsgebote und Zugangsregelungen vorschreiben.
Am Arbeitsplatz soll künftig bundesweit die 3G-Regel gelten. Beschäftigte, die nicht gegen Covid-19 geimpft oder von einer Infektion genesen sind, müssen dann täglich einen negativen Test vorlegen. Die Einzelheiten erarbeitet gegenwärtig das Bundesarbeitsministerium. Bundesweit soll es Testpflichten für Alten- und Pflegeheime oder Einrichtungen für behinderte Menschen geben. Offen ist, ob bundesweit einheitlich geregelt wird, für wen die Testpflichten gelten und wie oft getestet werden muss. Einige Länder lassen derzeit ungeimpftes Pflegepersonal täglich testen.
SPD, Grüne und FDP wollen die kostenlosen Bürgertests wieder einführen, wie es auch der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) befürwortet. Sein Ministerium hat die Testverordnung angepasst. Sie soll kommende Woche in Kraft treten. Die Corona-Hilfen werden verlängert, teils um drei Monate wie die Arbeitsschutzverordnung, teils bis Ende dieses Jahres, wie der erleichterte Zugang zu Hartz-IV-Leistungen und teils bis in das kommende Jahr hinein wie die Verdopplung des Kinderkrankengelds auf 20 Tage. Der Gesetzentwurf sieht außerdem schärfere Strafen für die Fälschung und Verwendung von Impfnachweisen vor.
Der Bundestag hatte die Corona-Notlage (epidemische Lage von nationaler Tragweite) zuletzt am 25. August um drei Monate verlängert. Sie läuft aus, wenn keine weitere Verlängerung beschlossen wird. Die Möglichkeit, eine solche Notlage festzustellen, soll dem Bundestag auch im geänderten Infektionsschutzgesetz erhalten bleiben.