Berlin (epd). Angehörige aus Drittstaaten, die mit dem Impfstoff Coronavac des chinesischen Herstellers Sinovac vollständig geimpft sind, dürfen trotzdem an den deutschen Schengen-Außengrenzen abgewiesen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am 7. September veröffentlichten Beschluss und wies damit einen Eilantrag einer iranischen Staatsangehörigen und ihrer Familie zurück.
Die Frau, die in Teheran lebt, wollte nach Angaben des Gerichts ihre in Deutschland lebende Tochter und ihre Enkelkinder besuchen. Sie ist im Besitz eines Schengen-Visums zum Familienbesuch und verfügt über vollständigen Impfschutz. Allerdings ist der chinesische Impfstoff nicht auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts gelistet. Die Beschränkung auf die durch das Paul-Ehrlich-Institut gelisteten Impfstoffe verletze dabei die Antragsteller nicht in ihrem Gleichheitsrecht, entschied das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Laut Verwaltungsgericht hatte das Bundesinnenministerium zur Eindämmung der Infektionsgefahren durch das neuartige Coronavirus am 17. März 2020 Einreisebeschränkungen an den deutschen Schengen-Außengrenzen angeordnet. Demnach werden Drittstaatenangehörige an den Grenzen zurückgewiesen, wenn kein dringender Einreisegrund, wie etwa ein Besuch bei der sogenannten Kernfamilie vorliegt. Etwas anderes gelte im Falle vollständigen Impfschutzes durch einen auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts gelisteten Impfstoff.
Az.: VG 6 L 229/21