Genf (epd). Das 70 Jahre alte Genfer „Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge“ ist die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts. Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 am europäischen Hauptsitz der UN in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland war einer der ersten Unterzeichner. Nach den Vertreibungen des Zweiten Weltkrieges und den Verfolgungen der Nazis gewährten die Staaten den Flüchtlingen eine Reihe von Rechten, um sie in den Aufnahmeländern zu schützen.
Die Konvention galt zunächst nur für Menschen, die bis 1951 geflohen waren. Ein Protokoll von 1967 hob die zeitliche Beschränkung auf. Laut Konvention gelten Menschen als Flüchtlinge, die ihr Herkunftsland verlassen mussten, weil sie wegen ihrer „Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ verfolgt wurden.
Das Abkommen garantiert unter anderem den Schutz vor Benachteiligung im Aufnahmeland. Flüchtlinge können Gerichte anrufen und haben die gleichen religiösen Rechte wie die Einwohner des Landes. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf einen Flüchtlingsausweis und dürfen nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Allerdings können viele Flüchtlinge ihre Rechte wegen Geldmangel, der fremden Sprache und bürokratischer Hürden im Aufnahmeland nicht durchsetzen.
Die Konvention gilt nicht für sogenannte Binnenflüchtlinge, die im eigenen Land auf der Flucht sind. Denn nach dem Völkerrecht haben die Regierungen die Pflicht, sich um das Wohl ihrer Bürger zu kümmern. Fragile Staaten wie Afghanistan oder Somalia sowie diktatorische Regimes können oder wollen das jedoch nicht leisten.
So haben viele Vertriebene kein Anrecht auf den Schutz durch die Konvention und auf die Hilfe des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, dessen rechtliche Grundlage ebenfalls in dem Abkommen geregelt wird. „Wir dürfen nicht eine ganze Kategorie von Menschen, die Binnenflüchtlinge, durch das Rost fallen lassen“, warnte der frühere US-Botschafter bei den UN, Richard Holbrooke, schon im Jahr 2000. Nach UN-Schätzungen sind die Hälfte der Binnenflüchtlinge Kinder. Sie leiden am schlimmsten unter Hunger, sexueller Gewalt, Zwangsrekrutierung und dem Trauma der Heimatlosigkeit.
Von der Genfer Konvention zu unterscheiden, ist der Globale Pakt für Flüchtlinge, den die UN 2018 verabschiedeten. Der Globale Pakt für Flüchtlinge ist rechtlich nicht bindend, sondern eine politische Selbstverpflichtung, durch welche die internationale Kooperation bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise gestärkt werden soll. Er sei angesichts der globalen Flüchtlingskrise eine Notwendigkeit, betont der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, Filippo Grandi.
Derzeit sind mehr als 82 Millionen Menschen auf der Flucht. Es sind Binnenflüchtlinge, Flüchtlinge und Asylsuchende.