Siegen (epd). Das Hauptverfahren wegen Misshandlungen in einer Flüchtlingsunterkunft im siegerländischen Burbach ist am 7. Juli mit Verurteilungen wegen Freiheitsberaubungen zu Ende gegangen. Die letzten noch vier im Hauptverfahren stehenden Angeklagten wurden zu Geldstrafen zwischen 2.800 Euro und 350 Euro verurteilt, wie das Landgericht Siegen mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten in insgesamt neun Vorfällen Bewohner der Unterkunft in einem sogenannten „Problemzimmer“ eingeschlossen hatten.
Die Angeschuldigten, die in dem Umgang mit den Flüchtlingen und der für sie schwierigen Situation in der Unterkunft mit teilweise auch psychisch erkrankten Bewohnern nicht geschult gewesen seien, hätten mit dem Einschließen auf Fehlverhalten der Bewohner reagieren wollen, erklärte das Gericht. Als Auslöser wurden beispielsweise unerlaubtes Rauchen in der Unterkunft, der Konsum von Alkohol und Drogen sowie teilweise auch körperliche Auseinandersetzungen der Bewohner untereinander genannt.
Das Gericht habe bei ihren Urteilen die glaubhafte Reue der Angeklagten gewürdigt, hieß es. Berücksichtigt worden sei auch, dass die Angeschuldigten in die Situation in der Unterkunft „hineingeschlittert“ seien. Die Angeschuldigten seien grundsätzlich geständig gewesen und seien überwiegend nicht vorbestraft gewesen. Strafschärfend hingegen wertete die Kammer, dass die Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchten, durch das Verhalten der Angeklagten weiter traumatisiert worden seien.
Vor Gericht stehen den Angaben zufolge noch acht weitere Angeklagte, deren Verfahren vom Hauptverfahren abgetrennt wurde. Das Landgericht Siegen verhandelt seit Ende 2018 gegen Wachleute und Mitarbeiter des damaligen Heimbetreibers European Homecare. Ursprünglich waren 38 Frauen und Männer angeklagt, denen Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl und Freiheitsberaubung im Zeitraum zwischen Ende 2013 und September 2014 vorgeworfen wird.
Der Ex-Heimleiter der Flüchtlingsunterkunft im siegerländischen Burbach wurde 2019 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Es gab bislang zehn weitere Verurteilungen und sechs Freisprüche. In drei Fällen wurde das Verfahren eingestellt, ein Angeklagter starb, in zwei Fällen wurde eine geringe Schuld festgestellt.
Az.: 21 KLs 6/17