Münster (epd). Der Haupttäter im Münsteraner Kindesmissbrauchsverfahren, ein 28-jähriger IT-Spezialist, muss 14 Jahre in Haft und anschließend in Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Münster verurteilte am 6. Juli zudem drei weitere Mittäter zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und zwölf Jahren. Auch sie sollen wegen Wiederholungsgefahr nach der Haft in Sicherungsverwahrung. Die 46-jährige Mutter des Hauptbeschuldigten erhielt wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) und die Deutsche Kinderhilfe äußerten sich zufrieden über das Urteil.
Der Haupttäter wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen verurteilt. Er soll unter anderem den Sohn seiner Lebensgefährtin selbst missbraucht und ihn auch weiteren Komplizen zum Missbrauch überlassen haben. Die Mutter des Hauptbeschuldigten soll ihre Gartenlaube für die Missbrauchstaten zur Verfügung gestellt haben.
Weiteres Opfer soll der Sohn eines Mannes aus dem hessischen Staufenberg gewesen sein. Der Mann wurde zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Ein Mann aus Hannover erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren, und ein Mann aus Schorfheide in Brandenburg wurde zu elf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
NRW-Innenminister Reul bezeichnete das Urteil als „ein wichtiges Etappenziel in einem besonders brutalen Fall mit vielen Mittätern“. Zugleich sporne es an, „im Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht nachzulassen“, schrieb er auf Twitter. Im Kampf gegen Kindesmissbrauch habe sich viel bewegt: „Er ist kein Nischenthema mehr und bleibt einer unserer polizeilichen Schwerpunkte.“
Die Deutsche Kinderhilfe äußerte sich zufrieden mit dem Urteil. Das Gericht habe bei der Festlegung des Strafmaßes seine ihm zustehenden Möglichkeiten und die Möglichkeit einer anschließenden Sicherungsverwahrung der Täter ausgeschöpft, erklärte der Verein am 6. Juli in Berlin. Nach öffentlichen Forderungen nach einer Strafverschärfung habe es Nachbesserungen im Strafgesetzbuch und weiteren Gesetzen für mehr Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt gegeben. „Härtere Strafen sind natürlich nicht alles, aber sie dokumentieren auch eine Haltung unserer Politik, was ihr unsere Kinder wert sind“, erklärte die Deutsche Kinderhilfe.
Die Missbrauchstaten sollen von den Männern zwischen 2018 und Mai 2020 begangen worden sein. Nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls waren im Juni 2020 bei Durchsuchungen zunächst Verdächtige in Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen festgenommen worden.
Der Tatverdacht stützte sich nach Polizeiangaben hauptsächlich auf die Auswertung der sichergestellten Datenträger. Experten der Polizei Münster hatten dabei Daten wiederherstellen können, die sich auf einer zuvor gelöschten Festplatte aus der Gartenlaube befanden. Auf dieser Festplatte seien mehrstündige Aufzeichnungen einer Videokamera gewesen, die oberhalb eines Bettes in der Laube installiert gewesen war und die Vorgänge in der Gartenlaube aufzeichnete.
Az.: 1 KLs 14/20